| Backpacker Wohnmobile Neuseeland Mietbedingungen Danke, dass Sie ein Backpacker Neuseeland Wohnmobil mieten. Unser guter Ruf und die hervorragende Servicequalität bei uns beruhen vorrangig auf unserem Engagement, unseren Kunden optimale Urlaubserlebnisse zu ermöglichen. Weil uns Ihre Sicherheit sehr am Herzen liegt und wir Ihnen einen herrlichen Urlaub wünschen, bitten wir Sie, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unbedingt aufmerksam durchzulesen. Preise und Mietbedingungen Wir behalten uns die fristlose Änderung der in unseren Broschüren und/oder Unterlagen genannten Tarife und Bedingungen vor. Nach Bestätigung Ihrer Wohnmobilbuchung durch Backpacker werden jedoch keine Änderungen an den für Ihre Miete geltenden Tarifen oder Bedingungen vorgenommen (vorbehaltlich von Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder Versehen). Bei Buchungsänderungen wird der Mietpreis zu dem am Tag der erfolgten Änderung geltenden Tarif neu berechnet. Wir weisen darauf hin, dass alle Preise in Neuseeländischen Dollar angegeben und zahlbar sind. Mietdauer Es zählt der Tag der Übernahme des Wohnmobils unabhängig von der Uhrzeit der Übernahme als erster Miettag. Der Tag der Fahrzeugrückgabe zählt unabhängig von der Uhrzeit der Rückgabe als letzter Miettag. Die Mindestmietdauer beträgt 5 Tage, sofern die Fahrzeugübernahme und -rückgabe am gleichen Ort erfolgen. Für Mieten, die in die Zeit vom 1. September bis 31. Oktober fallen, beträgt die Mindestmietdauer 7 Tage. Für Fahrzeuge, die in den Monaten von Oktober bis März auf der Nordinsel übernommen und auf der Südinsel zurückgegeben werden, beträgt die Mindestmietdauer 10 Tage. In Hochsaisonzeiten behalten wir uns die fristlose Änderung der Mindestmietdauern vor. Eine verspätete Übernahme oder vorzeitige Rückgabe des Wohnmobils berechtigt den Kunden zu keinerlei Rückerstattung für ungenutzte Mietdauern. Übernahme und Rückgabe des Wohnmobils Der Kunde bestätigt, das Fahrzeug in sauberem, funktionstüchtigem Zustand empfangen zu haben und dass Treibstofftank und Gasflasche (sofern zutreffend) vollständig gefüllt waren. Der Kunde verpflichtet sich zur Rückgabe des Wohnmobils in sauberem Zustand, mit vollem Treibstofftank und voller Gasflasche bzw. Gasflaschen (sofern zutreffend und vorbehaltlich des Erwerbs der Option zum Treibstoffund/ oder LPG-Erwerb im Voraus) an dem im Mietvertrag festgelegten Rückgabedatum, Standort und Uhrzeit. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen führt zur Erhebung zusätzlicher Gebühren. Bei Erwerb von Treibstoff bzw. LPG im Voraus wird dem Kunden keine nachträgliche Rückerstattung für unverbrauchten Treibstoff bzw. Gas geleistet. Der Kunde erkennt an, dass Backpacker bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe oder wenn der Kunde vor Ablauf der Mietdauer nicht länger den Nutzen des Wohnmobils genießt, nach eigenem Ermessen bestimmt, ob und in welcher Höhe gegebenenfalls eine Rückerstattung gewährleistet ist. Öffnungszeiten der Mietstationen in Neuseeland Backpacker Mietstationen sind an 7 Tagen die Woche von 08:00 – 16:30 Uhr geöffnet. Am 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember) sind alle Mietstationen geschlossen. Die Fahrzeugannahme bzw. -rückgabe sollte bis spätestens 15:30 Uhr erfolgen. Bitte planen Sie bei Annahme und Rückgabe Ihres Wohnmobils ausreichend Zeit zur Erledigung der Formalitäten ein. Die Annahme und Rückgabe aller Wohnmobile muss an einer Mietstation für Backpacker Wohnmobile in Auckland, Christchurch, Wellington oder Queenstown erfolgen. Änderung der Rückgabemietstation Wenn der Kunde den Ort der Fahrzeugrückgabe zu ändern wünscht, so hat er zunächst die Zusage der Reservierungszentrale in Auckland einzuholen. Vorbehaltlich der Zusage dieser Umbuchung wird ggf. ein Zuschlag von bis zu NZ$700 erhoben, was Ihnen zum Zeitpunkt der Zusageerteilung mitgeteilt wird. Dieser Betrag ist umgehend per Kreditkarte zu zahlen. Der Zuschlag wird ggf. in allen Fällen, ungeachtet der Gründe für die Änderung des Rückgabeortes erhoben. Wenn der Kunde den Ort der Fahrzeugrückgabe nach Beginn der Mietzeit zu ändern wünscht, so hat er zunächst die Zusage der Reservierungs- oder Dispositionsabteilung einzuholen. Bei Erteilung der Zusage wird eine Mindestgebühr in Höhe von NZ$1000 erhoben. Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten Wünscht der Kunde das Wohnmobil außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten abzugeben, so hat er hierfür zunächst die Zusage der Zielmietstation einzuholen. Bei Unterlassung der Zusageeinholung wird eine tägliche Gebühr von NZ$150 zusätzlich zum Tagesmietpreis erhoben. Verlängerung der Mietdauer Wenn der Kunde nach Empfang des Wohnmobils die Mietdauer zu verlängern wünscht, muss er hierfür zunächst die Zusage vom Backpacker Reservierungszentrum einholen. Diese Zusage hängt von der Fahrzeugverfügbarkeit ab. Die zusätzlichen Kosten für die verlängerte Mietdauer sind zum Zeitpunkt der Bestätigung per Kreditkarte zu zahlen. Der für die Verlängerung erhobene Tagestarif unterscheidet sich ggf. vom Tarif der ursprünglichen Buchung. Bei eigenmächtiger, nicht ausdrücklich genehmigter Verlängerung wird eine Verspätungsgebühr von NZ$150 pro Tag zusätzlich zum Tagesmietpreis berechnet und zwar für jeden Tag bis zur Rückgabe des Fahrzeugs. Die erhobenen Mietgebühren werden hierbei nach den für das Fahrzeug zum jeweiligen Zeitpunkt während der Mietdauer gültigen regulären Backpacker Tagesmietpreisen Wellington und Queenstown Für die Annahme und Abgabe von Wohnmobilen in Wellington und Queenstown wird eine zusätzliche Standortgebühr in Höhe von NZ$210 erhoben. Wenn Annahme und Abgabe in der gleichen Stadt erfolgen, wird die Standortgebühr nur einmal berechnet. Sofern zutreffend, ist dieser Zuschlag zusätzlich zur Einweggebühr zu zahlen. Einwegmieten Einwegmieten sind zwischen allen Mietstationen möglich, mit Ausnahme des Breezer, der nur für Einwegmieten zwischen Auckland und Christchurch erhältlich ist. Eine Einweggebühr von NZ$210 wird für die Fahrzeugkategorien Breezer, Nomad und Wanderer erhoben; für die Fahrzeugkategorien Quattro und Six Pack beträgt diese Gebühr NZ$260. Eine Einweggebühr wird für Fahrzeuge erhoben, deren Übernahme in die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März fällt und die von der Nordinsel auf die Südinsel bzw. umgekehrt überführt werden. Führerschein Bei der Anmietung muss für jeden nominierten Fahrer ein vollwertiger (nicht vorläufig ausgestellter) Führerschein des Heimatlandes vorgelegt werden. Bei nicht englischsprachigen Führerscheinen ist außerdem eine internationale Fahrerlaubnis vorzulegen. Für jeden Zusatzfahrer, dessen Führerscheinangaben in den Mietvertrag aufgenommen werden, wird eine Zusatzfahrergebühr erhoben. Mindest- und Höchstalter Das Mindestalter zum Führen eines Wohnmobils beträgt 21 Jahre, mit Ausnahme der Fahrzeugkategorien Breezer und Nomad, die Fahrer ab 18 Jahren führen dürfen. Fahrer über 75 Jahre benötigen ein ärztliches Attest, das ihnen die Fahrtüchtigkeit für das gebuchte Fahrzeug für die Mietdauer bestätigt. Umgang mit dem Fahrzeug Der Kunde erklärt sich dafür verantwortlich, dass das Wohnmobil während der Mietdauer nicht in folgendem Sinne fahrlässig behandelt oder beschädigt wird: (a) durch eine Fahrweise, die dem Gebot einer vorsichtigen und aufmerksamen Fahrweise widerspricht. Ein Überschlagunfall ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeugs gilt als Verstoß gegen diese Bedingung und der Kunde wird, ungeachtet des Verschuldens haftbar gemacht. Nach Meldung des Unfalls bei Backpacker werden der Betrag sofort von der Kreditkarte des Kunden abgebucht. Ein Überschlagunfall ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeugs bezieht sich, ohne darauf beschränkt zu sein, u. a. auf ein überschlagenes, umgekipptes oder umgefallenes Fahrzeug und die hierbei an den Seiten und/ oder am Fahrzeugdach entstandenen Schäden; (b) durch Führen durch eine Person, die unter Drogenoder Alkoholeinfluss steht oder deren Blutalkolholwert die gesetzlich zulässige Höchstgrenze überschreitet; (c) durch fahrlässiges Hinterlassen des Zündschlüssels im ungesicherten Fahrzeug; (d) durch Beschädigung infolge von: (i) Unterwassersetzen des Fahrzeugs; (ii) Berührung mit Salzwasser; (iii) Bach- oder Flussdurchfahrten; (iv) des Fahrens durch überschwemmte Gebiete (v) Fahren auf Stränden; (e) durch illegale Fahrzeugnutzungszwecke oder Teilnahme an Rennen und Rallyes jeder Art; (f) durch Schleppen anderer Fahrzeuge oder Anhänger; (g) durch Beförderung von Personen oder Gütern gegen Bezahlung oder Belohnung; (h) durch Überschreitung der maximal zulässigen Personenzahl während der Fahrt, wie sie durch gesetzliche Vorschriften, Fahrzeugunterlagen, Angaben im Fahrzeug und in diesem Mietvertrag ausgewiesen ist; (i) durch den Transport von flüchtigen Flüssigkeiten, Gasen, Sprengstoffen oder anderen korrodierend wirkenden oder entflammbaren Stoffen; und (j) durch Einsatz des Fahrzeugs zum Transport oder zur Beförderung von Gütern, die man bei einer Anmietung für Freizeitzwecke angemessenerweise nicht erwarten würde. Es gelten folgende Straßennutzungsbedingungen: Wohnmobile von Backpacker dürfen nur auf befestigten/ asphaltierten oder gut unterhaltenen Straßen gefahren werden. Auf folgenden Strecken dürfen unsere Wohnmobile nicht gefahren werden: Skippers Road (Queenstown), Ninety Mile Beach (Northland), Ball Hutt Road (Mt. Cook), Bluff Road zwischen Kuaotunu und Matarangi und nördlich der Ortschaft Colville (Coromandel Halbinsel). Befährt der Kunde diese Straßen dennoch, so wird er für alle Schäden am Wohnmobil haftbar gemacht. Weil uns Ihr Wohlsein sehr wichtig ist, behält sich die Firma Backpacker Neuseeland aus Sicherheitsgründen vor, die Fahrzeugnutzung in bestimmten Gebieten aufgrund widriger Witterungs- oder Straßenverhältnisse nach alleinigem Ermessen einzuschränken und auch die erlaubten Entfernungen zu angegebenen Zielen im Verhältnis zur Mietdauer zu reduzieren. Backpacker unterrichtet Sie bei der Fahrzeugübernahme von allen zum jeweiligen Zeitpunkt bekannten Einschränkungen. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Backpacker Neuseeland ist es dem Kunden untersagt, Änderungen oder Ergänzungen am Wohnmobil vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Tiere im Fahrzeug mitzuführen – ausgenommen sind eingetragene Blindenhunde. Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den einwandfreien Zustand des Wohnmobils zu erhalten – dazu zählt u. a. die tägliche Überprüfung von Wasser- und Ölstand und der Batterien – und sich umgehend an Backpacker zu wenden, wenn Warnleuchten eine mögliche Störung anzeigen. Wartung und Reparaturen an Wohnmobilen Für die Reparatur von mechanischen Versagen am Getriebe und Fahrzeugmotor erstattet Backpacker dem Kunden angemessene Auslagen. Über Reparaturen über NZ$200 ist Backpacker im Voraus zu benachrichtigen und Reparaturen dürfen nur mit Bewilligung von Backpacker vorgenommen werden. Sofern der Kunde den Schaden nicht selbst verursacht hat, werden Reparaturen bewilligt und die Kosten, sofern zutreffend, erstattet. In jedem Fall sind Quittungen für Reparaturauslagen vorzulegen, andernfalls werden sie nicht erstattet. Vorbehaltlich der Bedingungen der jeweiligen Versicherung zur Haftungsreduzierung kommt der Kunde für die Reparatur und den Ersatz von während der Mietdauer beschädigten Reifen auf. Dies gilt nicht, wenn der Reifen einen Defekt aufweist, der Kunde ihn Backpacker zur Inspektion vorlegt und vorausgesetzt, der Reifenhersteller übernimmt die Kosten gemäß seiner Garantiebestimmungen. Pannenhilfe Über sämtliche Probleme mit dem Wohnmobil oder der Fahrzeugausstattung muss Backpacker innerhalb von 24 Stunden benachrichtigt werden, um Backpacker die Behebung des Problems während der Mietdauer zu ermöglichen. Eine diesbezügliche Unterlassung kann mögliche Ansprüche auf Wiedergutmachung beeinträchtigen. Alle Fahrzeuge sind beim neuseeländischen Automobilverband, Automobile Association (AA), für 24-Stunden Pannenhilfe angemeldet. Diese Serviceleistung deckt sämtliche mechanische Störungen am Fahrzeug. Es wird darauf hingewiesen, dass die AA-Versicherung die Hilfeleistung in nachstehenden Situationen nicht deckt und die Kosten vom Kunden zu tragen sind: (a) dem Fahrzeug ist der Treibstoff ausgegangen; (b) Autoschlüssel sind verloren gegangen oder im Fahrzeug eingeschlossen worden; (c) die Batterien wurden durch unsachgemäße Benutzung und/oder unsachgemäße Benutzung batterieabhängiger Vorrichtungen erschöpft; und (d) wenn die Panne durch Unfallschäden am Fahrzeug verursacht wurde. Für alle AA-Servicebesuche aufgrund nicht mechanischer Störungen wird jeweils eine Einsatzgebühr von NZ$85 plus GST erhoben. Der AA-Automobilverband von Neuseeland leistet rund um die Uhr Pannenhilfe, allerdings kann es bei mechanischen Reparaturen außerhalb der Geschäftszeiten (einschließlich von Wochenenden und öffentlichen Feiertagen) zu Verzögerungen kommen. Verfügbarkeit von Wohnmobilen Wohnmobile können nicht nach Baujahr oder Typ angefordert werden, sondern nur nach der Fahrzeugkategorie. Sollte die gewählte Fahrzeugkategorie entgegen der Bemühungen seitens Backpacker, das gebuchte Wohnmobil bereitzustellen, aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht verfügbar sein, behält sich Backpacker das Recht vor, dem Mieter ohne vorherige Benachrichtigung ein alternatives Wohnmobil zu übergeben. Das alternative Wohnmobil soll einen möglichst vergleichbaren Ersatz für das gebuchte Wohnmobil darstellen. Kommt es zur Bereitstellung eines alternativen Wohnmobils, so bestimmt Backpacker nach eigenem Ermessen, ob und in welcher Höhe ggf. eine Rückerstattung gewährleistet ist. Entschließt der Kunde sich aus freien Stücken, ein Wohnmobil einer niedrigeren Kategorie als der reservierten zu nehmen, so berechtigt ihn dies nicht zu einer Rückerstattung der Preisdifferenz. Fahrzeugrechtsanspruch Der Kunde erkennt an, dass Backpacker Neuseeland jederzeit den Rechtsanspruch über das Wohnmobil beibehält. Somit darf der Kunde das Wohnmobil nicht zum Verkauf, zur Verpfändung, zum Verleih, zur Untervermietung oder als Hypothek einsetzen oder anbieten bzw. anderweitig oder zu einem anderen Zweck seine persönliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug aufgeben. Zu Ihrem Schutz In Neuseeland sind unfallbedingte Personenschäden in beschränktem Umfang durch den Gesetzgeber gedeckt. Da dies jedoch kein Ersatz für eine Reiseversicherung ist, empfiehlt Backpacker allen Neuseelandreisenden nachdrücklich, eine persönliche Reiseversicherung abzuschließen. Backpacker Neuseeland übernimmt keinerlei Haftung für während der Miete erlittene Personenschäden. Fahrzeugschäden – haftungsreduzierende Optionen Der Kunde akzeptiert hiermit dass: (a) das Fahrzeug für Schäden am Fahrzeug und Eigentum Dritter versichert ist; (b) der Kunde einen Haftungsbetrag (Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt) in Bezug auf jegliche Schäden zu zahlen hat, die entstanden sind, während sich das Fahrzeug in seinem Besitz befand; (c) sich dieser Haftungsbetrag durch Abschluss einer Versicherung zur Haftungsreduzierung vermindern lässt. Verletzt der Kunde irgendeine der Bedingungen, so verfällt jeglicher Versicherungsschutz zur Haftungsreduzierung und der Kunde hat alleinverantwortlich für die gesamten Schadenskosten aufzukommen. Wurde keine der haftungsreduzierenden Versicherungen abgeschlossen, so haftet der Kunde, jeweils für die ersten NZ$3500 der Schadenskosten für die Wohnmobile Breezer, Nomad und Wanderer bzw. für die ersten NZ$5000 für die Wohnmobile Quattro und Six Pack. Mit der Versicherung zur Haftungsreduzierung Option 1 ist der Kunde, bei den Wohnmobilen Backpacker Breezer, Nomad und Wanderer für die ersten NZ$1500 der Schadenskosten haftbar, für die ersten NZ$2500 bei den Wohnmobilen Quattro und Six Pack sowie für die ersten NZ$1000. Mit der Versicherung zur Haftungsreduzierung Option 2 braucht der Mieter vorhaltlich keinen Haftungsbetrag für Schäden am Wohnmobil zu zahlen. Die Fahrzeugkaution ist pro Schadensfall fällig und deckt nicht die gesamte Miete ab. Der Haftungsbetrag ist unabhängig von der Unfallverschuldung fällig und direkt nach Ausfüllen des Unfallberichts zu zahlen, nicht erst nach Ablauf der Mietdauer. Die Fahrzeugkaution wird erst erstattet, wenn es Backpacker gelingt, die Schadenskosten von beteiligten Dritten einzuholen. Bitte beachten Sie, dass die Abwicklung von Ansprüchen an Dritte monatelang dauern kann. Unter Schäden verstehen sich sämtliche Schäden am Eigentum Dritter und am Mietfahrzeug, einschließlich Windschutzscheiben, Reifen, Abschleppund Bergungskosten, Diebstahl, Feuer, Einbruch oder mutwilliger Beschädigung. Hierbei ist auch die Tagesmiete für jeden Tag eingeschlossen, an dem das Wohnmobil nicht zur Weitervermietung zur Verfügung steht. Backpacker bietet eine Zusatzversicherung für Reifen und Windschutzscheiben an, die jedoch nur zusätzlich zur Versicherung zur Haftungsreduzierung Option 2 und nur für Wohnmobile erhältlich ist. Vorbehaltlich braucht der Mieter nach Abschluss dieser Zusatzversicherung nicht für die Kosten versehentlicher Schäden an Reifen und Windschutzscheiben aufzukommen. Für völlig sorgloses Reisen empfiehlt Backpacker Kunden eindringlich den Abschluss der Versicherung zur Haftungsreduzierung Option 2 und der Zusatzversicherung für Reifen und Windschutzscheiben für Wohnmobile. Ausschlüsse Der Kunde erkennt an, dass er für alle Kosten für die folgenden Schäden verantwortlich ist, unabhängig davon, welche haftungsreduzierende Versicherungsoption ggf. erworben wurde. Aufgrund nachfolgender Umstände verursachte Schäden sind ausdrücklich von den haftungsreduzierenden Versicherungen ausgeschlossen und der Kunde bleibt alleinverantwortlich für alle verursachten Schadenskosten haftbar: (a) jegliche Schäden infolge einer Fahrzeugnutzung, die eine Zuwiderhandlung im Umgang mit dem Wohnmobil darstellt; (b) jegliche Schäden, die infolge von vorsätzlicher grober Fahrlässigkeit (z. B. Sitzen oder Stehen auf der Motorhaube oder dem Fahrzeugdach) und Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Mietfahrzeug oder am Fahrzeug/ Eigentum Dritter verursacht wurden; (c) jeglicher Verlust oder Schäden an persönlichem Eigentum: Backpacker empfiehlt dem Kunden, keine Wertsachen im Fahrzeug zu hinterlassen und eine eigene Reiseversicherung abzuschließen; (d) wenn der Kunde nach Ermessen der zuständigen Autoritäten unvorsichtig, nachlässig oder unter vorsätzlicher Missachtung der geltenden Straßenverkehrsregeln gehandelt und infolgedessen Schäden am Mietfahrzeug oder am Eigentum Dritter verursacht hat; (e) die Bergungs- oder Abschleppkosten eines Wohnmobils, das steckengeblieben, versunken, festgefahren, verfangen, eingekeilt, eingeklemmt oder in irgendeiner Weise behindert ist und/oder aufgegeben wurde; (f) die Ersatzkosten für verlorene, gestohlene oder im Fahrzeug eingeschlossene Schlüssel; (g) die Kosten für Überkopf- und Unterbodenschäden am Fahrzeug, ungeachtet dessen, wie diese verursacht wurden; (h) nicht im Mietvertrag aufgeführte Fahrer bzw. Fahrer, deren Fahrerlaubnis entzogen oder zeitweilig aufgehoben wurde, bzw. Fahrer mit einer Fahrerlaubnis, die als Lernoder vorläufig ausgestellter Führerschein eingestuft ist; (i) jegliche durch die Benutzung von Schneeketten am Fahrzeug verursachten Schäden; (j) jegliche Fahrzeugschäden, die aufgrund einer überhöhten Gesamtlast (kg) durch Überschreitung der im Fahrzeughandbuch genannten, empfohlenen Höchstlast des Fahrzeugs (kg) entstanden sind; (k) Schäden an Reifen und Windschutzscheiben sofern keine Zusatzversicherung, die versehentliche Schäden an Reifen und Windschutzscheiben deckt, abgeschossen wurde; und (l) für alle Schäden, die durch den Gebrauch von ungeeignetem Treibstoff (unter Treibstoff versteht sich Diesel oder Benzin), einschließlich von Biodiesel, der nicht verwendet werden darf, oder mit Wasser oder sonstigen Stoffen verunreinigtem Treibstoff verursacht wurden. Kaution Wohnmobile Der Kunde akzeptiert, dass er bei der Fahrzeugübernahme eine Fahrzeugkaution zu entrichten hat. Der Kunde ermächtigt Backpacker, alle anderen vom Kunden zu zahlenden und Backpacker unter diesem Mietvertrag zustehenden Beträge von der Fahrzeugkaution abzuziehen. Die Höhe der Fahrzeugkaution richtet sich nach der gewählten Versicherungsoption zur Haftungsreduzierung. Diese Kaution kann ausschließlich mit der Kreditkarte des Kunden hinterlegt werden. Wenn Sie weder die Versicherung zur Haftungsreduzierung Option 1 noch Option 2 abgeschlossen haben, ist eine Fahrzeugkaution von NZ$3500 für die Wohnmobile Backpacker Breezer, Nomad und Wanderer zu entrichten und eine Kaution von NZ$5000 für die Wohnmobile Quattro und Six Pack. Bei Abschluss der Versicherung zur Haftungsreduzierung Option 1 wird eine Fahrzeugkaution von NZ$1500 für die Wohnmobile Backpacker Breezer, Nomad und Wanderer erhoben, und eine Kaution von NZ$2500 für die Wohnmobile Quattro und Six Pack. Bei Abschluss der Versicherung zur Haftungsreduzierung Option 2 für ein Wohnmobil ist eine Fahrzeugkaution von NZ$220 fällig, die in Form eines Abdrucks von der Kreditkarte des Kunden hinterlegt wird. Die Fahrzeugkaution wird dem Kunden in voller Höhe erstattet, wenn das Fahrzeug fristgemäß, unbeschädigt, in sauberem Zustand und mit vollen Treibstofftanks (Treibstoff bezeichnet Benzin, Diesel oder LPG-Gas) am vereinbarten Standort abgegeben wird. Sollte das Fahrzeuginnere bei Abgabe nicht in sauberem Zustand sein, behält Backpacker sich vor, eine Reinigungsgebühr in Höhe von NZ$220 zu erheben. Diese Gebühr wird auch für Reinigungsarbeiten erhoben, die durch verbotenes Rauchen im Wohnmobil erforderlich werden. Die Toilettenkassette und der Abwassertank (sofern vorhanden) müssen vor der Fahrzeugrückgabe entleert werden, andernfalls wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von NZ$125 erhoben. Maßnahmen bei einem Unfall Falls der Kunde während der Miete in einen Autounfall verwickelt ist, hat er die nachstehende Prozedur zu befolgen: (a) Was der Kunde am Unfallort tun muss: 1. Notieren Sie sich die Namen und Anschriften von Dritten und Zeugen. 2. Melden Sie den Unfall der Polizei – unabhängig der geschätzten Schadenskosten. 3. Machen Sie keinerlei Schuldeingeständnisse bzw. bestehen Sie nicht auf der Schuld der anderen Partei. 4. Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen sowie deren Kennzeichen. 5. Rufen Sie innerhalb von 24 Stunden bei der nächstgelegenen Backpacker-Mietstation an und melden Sie die Einzelheiten des Unfalls. An der Mietstation 1. Der Kunde hat seinen Führerschein vorzulegen und den polizeilichen Unfallbericht (sofern vorhanden) sowie etwaige Beweisfotos abzugeben. 2. Der Kunde ist zur Zahlung des Haftungsbetrags (sofern zutreffend) sowie aller anderen von ihm zu entrichtenden Kosten für Schäden und Verluste, die aus dem Unfall resultieren, verpflichtet. Dieser Betrag ist bei Meldung des "Vorfalls" fällig und nicht erst nach Ablauf der Mietdauer. 3. Backpacker behält sich das Recht vor, dem Kunden den täglichen Mietpreis für den Zeitraum, während dessen das Wohnmobil aufgrund von Unfallreparaturen nicht vermietet werden kann, in Rechnung zu stellen. 4. Der Backpacker-Kundendienstmitarbeiter sorgt dafür, dass das Unfallberichtsformular deutlich ausgefüllt und vom Kunden ordnungsgemäß unterzeichnet wird. (c) Ersatzfahrzeug 1. Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs wird nicht garantiert und ist von Fahrzeugverfügbarkeit, Kundenstandort, Unfallhaftung und der verbleibenden Mietdauer abhängig. Dem Kunden entstehen ggf. zusätzliche Kosten. 2. Wird ein Ersatzfahrzeug aufgrund eines Unfalls benötigt, so obliegt es dem Mieter, in eigener Initiative und auf eigene Kosten die nächstgelegene Backpacker-Mietstation bzw. den Abholstandort aufzusuchen. 3. Backpacker bietet dem Kunden ggf. die Wahl, gegen Entrichtung einer "Ersatzfahrzeug-Überführungsgebühr", einen Fahrer mit dem Ersatzfahrzeug zum Aufenthaltsort des Kunden zu entsenden. 4. Der Kunde hat für alle Kosten aufzukommen, die mit der Lieferung eines Ersatzfahrzeugs infolge eines Unfalls ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeugs verbunden sind. Diese Gebühren werden unabhängig von der abgeschlossenen haftungsreduzierenden Versicherung erhoben. 5. Der Kunde hat für das Ersatzfahrzeug erneut eine Fahrzeugkaution zu entrichten. Entlastung und Schadloshaltung von Backpacker Neuseeland Der Kunde entbindet die Firma Backpacker, ihre Angestellten und Vertragspartner von allen Haftungsverpflichtungen für Verluste oder Schäden gegenüber dem Kunden (unabhängig von der Schuldfrage), die diesem infolge der Anmietung, Innehabung oder Benutzung des Fahrzeugs entstehen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, dass er die Firma Backpacker, ihre Angestellten und andere Vertragspartner für alle aus der Benutzung und/oder Innehabung des Mietfahrzeugs durch den Kunden entstehenden Ansprüche, Forderungen und Unkosten (einschließlich von Rechtskosten) schadlos hält und halten wird. Jegliche dem Kunden abverlangte Schadloshaltung findet bei fahrlässiger Handlung seitens der Firma Backpacker keine Anwendung. Mietgebühren Die in Ihrem Mietvertrag ausgewiesenen Mietgebühren sind nicht endgültig bindend. Der Kunde verpflichtet sich, Backpacker Neuseeland nachträglich eventuelle Fehlbeträge zu bezahlen; die Firma ihrerseits erstattet dem Kunden von Backpacker zu viel berechnete Beträge. Nach Möglichkeit wird dem Kunden jegliche Änderung der Gebühren bei Ablauf der Mietdauer mitgeteilt und der Kunde stimmt zu, Gebühren zu diesem Zeitpunkt zu entrichten. Einzugsgebühr für die Straßenbenutzungssteuer (RUCRF) Die für den Einzug der RUCRF-Steuer erhobene Gebühr wird anhand der während der Wohnmobilmietdauer zurückgelegten Kilometerzahl und der Fahrzeugkategorie berechnet und ist bei der Fahrzeugrückgabe zu entrichten. Auskünfte über den Kostenumfang erhalten Sie bei der Fahrzeugannahme von einem Kundendienstmitarbeiter oder jederzeit über das Internet. Backpacker behält sich das Recht zur Angleichung dieser Einzugsgebühr für die Straßenbenutzungssteuer bei Änderungen dieser Steuer vonseiten des Staats vor. Diese Gebühr wurde früher als Dieselsteuereinzugsgebühr bezeichnet. Zahlung der Gebühren – gesamtschuldnerische Haftung Der Zeitpunkt der Zahlung aller im Rahmen dieses Mietvertrags vom Kunden zu entrichtenden Gebühren und Abgaben, einschließlich von Einziehungskosten sowie jeglicher Backpacker infolge von Zahlungsverzug entstehender angemessener Rechtskosten, wird von der Firma Backpacker Neuseeland bestimmt. Sind als Kunde mehrere Personen angeführt, dann ist jede dieser Personen gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen unter diesem Vertrag haftbar. Kreditkartenzahlungen Bei Zahlung mit Kreditkarte ist der Karteninhaber gesamtschuldnerisch als Kunde haftbar. Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: Visa Card und MasterCard. Für alle Transaktionen mit Visa- und MasterCard-Kreditkarten wird ein nicht erstattbarer Verwaltungszuschlag in Höhe von 2 % erhoben. Der Verwaltungszuschlag für Kreditkarten wird auch für eingezogene Fahrzeugkautionen erhoben. Die Fahrzeugkaution kann nur mit einer auf den Namen des Mieters ausgestellten Kreditkarte hinterlegt werden. Bei Zahlung per Kreditkarte erklärt sich der Kunde mit Folgendem einverstanden: (a) Backpacker wird unwiderruflich ermächtigt, alle Kreditkartenangaben nutzen und alle rechtlichen Schritte einleiten zu können, um vom Karteninhaber ausstehende Gebühren oder Beträge im Rahmen dieses Mietvertrags einzuholen. Dazu zählen folgend angeführte, aber nicht auf diese beschränkte Gebühren und Beträge im Zusammenhang mit Schäden am Mietfahrzeug oder am Eigentum Dritter sowie zusätzlich anfallende Gebühren, einschließlich sämtlicher Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen, Falschparken, ausstehende Mautgebühren und mit diesen verbundene Verwaltungskosten; (b) Der Kunde wird seine Haftbarkeit für im Rahmen dieses Mietvertrags rechtmäßig ausstehende Gebühren und Beträge gegenüber Backpacker nicht anfechten und der Kunde wird Backpacker für die durch das Inkasso über den Kreditkartenaussteller entstandenen Verluste (einschließlich der Rechtskosten) entschädigen bzw. schadlos halten. (c) Für den Fall, dass Backpacker eine Hinterlegung der Fahrzeugkaution per autorisiertem und unterschriebenem Kreditkartenbeleg akzeptiert und dem Kunden diesen Beleg nach der Mietdauer bereits zurückgegeben hat, hinterher jedoch weitere vom Kunden zu zahlende Kosten festgestellt werden, die sich auf die unter Abschnitt (a) erläuterten Umstände beziehen, ermächtigt der Kunde Backpacker zur Einziehung dieser Kosten mittels der Kreditkartenangaben des Kunden. d) Backpacker darf im Zusammenhang mit der Fahrzeugmiete fällige Beträge und Gebühren auch nach Ablauf der Mietdauer mittels der Kreditkartenangaben des Kunden einziehen. Der Kunde erkennt an, dass alle im Rahmen dieses Mietvertrags getätigten Transaktionen in Neuseeländischen Dollar erfolgen. Aufgrund von Währungsschwankungen und Bankgebühren weicht der ursprünglich von der Kreditkarte des Kunden abgebuchte Betrag möglicherweise von dem nach Ablauf der Miete erstatteten Betrag ab. Backpacker übernimmt für derartige Differenzen keine Haftung. Schecks Schecks (unabhängig ob diese von Privatpersonen oder Firmen ausgestellt sind) werden zum Zeitpunkt der Übernahme nicht als Zahlungsmittel akzeptiert. Kündigung des Mietvertrags und Wiederinbesitznahme des Wohnmobils Der Kunde erkennt an, dass Backpacker auch ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden zur Kündigung des Mietvertrags und/oder zur Wiederinbesitznahme des Wohnmobils Grundstücke bzw. Gebäude betreten und das Fahrzeug entfernen darf) und ferner, dass der Kunde alle angemessenen Kosten, u. a. Abschleppgebühren, für eine solche Wiederinbesitznahme zu tragen hat, wenn: (a) seitens des Kunden eine Verletzung einer wesentlichen Bestimmung dieses Mietvertrags vorliegt; (b) der Kunde bei der Buchung des Wohnmobils Falschangaben gemacht oder in betrügerischer Absicht gehandelt hat; (c) das Wohnmobil anscheinend herrenlos stehen gelassen wurde; (d) das Wohnmobil nicht zum vereinbarten Termin an Backpacker zurückgegeben wurde oder Backpacker einen vertretbaren Anlass zur Annahme hat, dass das Fahrzeug nicht zum vertraglich vereinbarten Termin zurückgegeben wird; oder (e) Backpacker aus vertretbaren Gründen davon ausgeht, dass die Sicherheit der Passagiere oder der Zustand des Wohnmobils gefährdet ist. Der Kunde erkennt an, dass er im Fall einer solchen Kündigung oder Wiederinbesitznahme weder zur Rückerstattung der Mietgebühren noch der Fahrzeugkaution berechtigt ist. Anzuwendendes Recht Dieser Mietvertrag unterliegt der Gesetzgebung Neuseelands. Garantie des Kunden Der Kunde bestätigt, dass alle von ihm gegenüber Backpacker Neuseeland in Verbindung mit dem Mietvertrag gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Vertragsintegrität Die Bedingungen zur Miete unserer Wohnmobile werden ausschließlich über diesen Mietvertrag geregelt und es gelten bezüglich des Inhalts des Mietvertrags keine anderen mündlichen Absprachen, Garantien oder Vereinbarungen zwischen den Parteien. Hinweis: Diese deutschsprachige Version ist eine Übersetzung aus dem Englischen. Im Zweifelsfall gilt der Wortlaut des englischen Originals. Backpacker Wohnmobile in neuseeland mieten |
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