BRITZ Neuseeland Wohnmobile Bedingungen 01 April 2011 - 31 March 2012

Danke, dass Sie sich für Wohnmobile der Wohnmobilvermietung Britz Neuseeland entschieden haben. Unser guter Ruf und die hervorragende Servicequalität bei uns beruhen vorrangig auf unserem Engagement, unseren Kunden optimale Urlaubserlebnisse zu ermöglichen. Weil uns Ihre Sicherheit sehr am Herzen liegt und wir Ihnen einen herrlichen Urlaub wünschen, bitten wir Sie, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unbedingt aufmerksam durchzulesen.

Preise und Mietbedingungen für Wohnmobile
Wir behalten uns die Änderung der in unseren Broschüren und/oder Unterlagen genannten Tarife und Bedingungen ohne Vorankündigung vor. Nach Bestätigung Ihrer Buchung werden die für Ihre Anmietung geltenden Tarife oder Bedingungen jedoch nicht mehr geändert (vorbehaltlich von Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder Versehen). Bei Buchungsänderungen wird der Mietpreis zu dem am Tag der erfolgten Änderung geltenden Tarif neu berechnet. Wir weisen darauf hin, dass alle Preise in Neuseeländischen Dollar angegeben und zahlbar sind.

Mietdauer Wohnmobile
Die Miettage werden anhand der Kalendertage berechnet. Bei der Berechnung der Mietdauer zählt der Tag der Übernahme des Wohnmobils unabhängig von der Uhrzeit der Übernahme als erster Miettag. Der Tag der Fahrzeugrückgabe zählt unabhängig von der Uhrzeit der Rückgabe als letzter Miettag.

Die Mindestmietdauer beträgt 5 Tage, sofern die Annahme und Rückgabe am gleichen Ort erfolgen. Für Mieten im Zeitraum zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober beträgt die Mindestmietdauer 7 Tage. Erfolgt die Annahme des Wohnmobils in den Monaten von Oktober bis März auf der Nordinsel, die Rückgabe jedoch auf der Südinsel, gilt ebenfalls eine Mindestmietdauer von 10 Tagen. Wir behalten uns die Änderung der Mindestmietdauern vor und werden Sie diesbezüglich vor Bestätigung Ihrer Buchung benachrichtigen.

Eine verspätete Übernahme oder vorzeitige Rückgabe des Wohnmobils berechtigt den Kunden zu keinerlei Rückerstattung für ungenutzte Miettage.

Übernahme und -rückgabe des Wohnmobils

Der Kunde bestätigt, das Wohnmobil in sauberem und funktionstüchtigem Zustand empfangen zu haben und dass Treibstofftank und Gasflaschen (sofern vorhanden) vollständig gefüllt waren.

Der Kunde verpflichtet sich zur Rückgabe des Wohnmobils in sauberem Zustand mit vollem Treibstofftank und vollen Gasflaschen (sofern vorhanden) (nichtzutreffend bei Erwerb einer der Optionen zum Treibstoff- bzw. LPG-Erwerb im Voraus) an dem im Mietvertrag festgelegten Rückgabedatum, Standort und Uhrzeit. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen führt zur Erhebung zusätzlicher Gebühren. Bei Erwerb von Treibstoff bzw. LPG im Voraus wird dem Kunden keine nachträgliche Rückerstattung für unverbrauchten Treibstoff bzw. Gas geleistet.

Der Kunde erkennt an, dass Britz bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe oder wenn der Kunde vor Ablauf der Mietdauer nicht mehr den Nutzen des Fahrzeugs genießt, nach eigenem Ermessen bestimmt, ob und in welcher Höhe gegebenenfalls eine Rückerstattung gewährleistet ist.

Öffnungszeiten der Mietstationen in Neuseeland

Britz-Mietstationen sind 7 Tage in der Woche von 08.00 – 16.30 Uhr geöffnet. Britz fordert Kunden auf, sich zur Annahme oder Rückgabe Ihres Wohnmobils bis 15:30 Uhr im Mietbüro einzufinden. Am 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember) sind die Mietstationen geschlossen.
Bitte kalkulieren Sie ausreichend Zeit für die Erledigung der Formalitäten bei der Annahme und Rückgabe Ihres Fahrzeugs ein. Alle Fahrzeuge sind an einer Britz Wohnmobil Mietstation abzuholen bzw. abzugeben.

Änderung der Rückgabemietstation
Wenn der Kunde den Ort der Wohnmobilrückgabe zu ändern wünscht, so hat er zunächst die Zusage der Reservierungszentrale in Auckland einzuholen. Vorbehaltlich der Zusage dieser Umbuchung wird ggf. eine Zusatzgebühr von bis zu NZ$700 erhoben, was Ihnen zum Zeitpunkt der Zusageerteilung mitgeteilt wird, und die umgehend per Kreditkarte zu zahlen ist. Die Zusatzgebühr kann in allen Fällen, ungeachtet der Gründe für die Änderung des Rückgabeortes, erhoben werden.
Wird der Abhol- oder Rückgabeort bei Reisen, die in die Zeit vom 1. September 2011 bis 31. Oktober 2011 fallen, innerhalb von 60 Tagen vom Abholdatum geändert, so wird ggf. eine Überführungsgebühr in Höhe von NZ$1.000 erhoben. Wünscht der Kunde nach Beginn der Mietdauer eine Änderung des Rückgabeortes, so hat dieser zunächst eine Genehmigung von der Reservierungs- oder Dispositionsabteilung einzuholen. Für genehmigte Änderungen wird eine Mindestgebühr in Höhe von NZ$1.000 erhoben. Diese Zusatzkosten sind sofort per Kreditkarte zu entrichten.

Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten
Wünscht der Kunde, das Wohnmobil außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten abzugeben, so hat er hierfür zunächst die Zusage der Zielmietstation einzuholen.
Bei Unterlassung der Zusageeinholung wird eine tägliche Gebühr von NZ$150 zusätzlich zum Tagesmietpreis erhoben.
Bei Erteilung dieser Zusage hat der Kunde die jeweilige Versicherung zur Haftungsreduzierung für einen weiteren Tag zu zahlen (entsprechend der gewählten haftungsreduzierenden Versicherungsoption), da der Kunde bis zum Zeitpunkt der Entgegennahme durch einen Britz-Mitarbeiter für das Fahrzeug haftbar gemacht wird.

Verlängerung der Mietdauer
Wenn der Kunde nach Empfang des Wohnmobils die Mietdauer zu verlängern wünscht, muss er hierfür zunächst die Zusage von Britz einholen. Diese Zusage hängt von der Fahrzeugverfügbarkeit ab. Die zusätzlichen Kosten für die verlängerte Mietdauer sind bei der Bestätigung per Kreditkarte zu entrichten.
Bei eigenmächtiger und nicht ausdrücklich genehmigter Verlängerung wird für jeden Tag bis zur Rückgabe des Fahrzeugs eine Verspätungsgebühr von NZ$150 pro Tag zusätzlich zum Tagesmietpreis (inklusive der Versicherungsgebühren zur Haftungsreduzierung) berechnet. Die erhobenen Mietgebühren werden hierbei für die Gesamtdauer der verlängerten Mietzeit nach dem für das Fahrzeug am jeweiligen verlängerten Tag geltenden Mietpreis (der möglicherweise vom ursprünglichen Mietpreis der Buchung abweicht) berechnet.

Wellington & Queenstown
Ein Standortzuschlag von NZ$210 wird für alle Wohnmobile erhoben, die in Wellington und Queenstown abgeholt oder abgegeben werden. Erfolgt die Fahrzeugübernahme und -rückgabe in derselben Stadt, wird der Standortzuschlag nur einmal erhoben. Sofern zutreffend, ist dieser Zuschlag zusätzlich zur Einweggebühr

Einwegmieten
Einwegmieten sind zwischen allen Mietstationen möglich. Für Mieten zwischen den Nord- und Südinseln, deren Übernahme in die Zeit vom 1. Oktober – 31. März fällt, wird eine Einweggebühr von NZ$300 erhoben.

Gebühr für Zusatzfahrer
Es werden keine Gebühren für Zusatzfahrer erhoben.

Führerschein
Bei der Anmietung muss für jeden nominierten Fahrer ein uneingeschränkter (nicht vorläufig ausgestellter) Führerschein des Heimatlandes vorgelegt werden. Bei nicht-englischsprachigen Führerscheinen ist außerdem eine internationale Fahrerlaubnis vorzulegen.

Mindest- und Höchstalter
Das Mindestalter für Fahrer beträgt 21 Jahre. Fahrer im Alter von über 75 Jahren benötigen ein ärztliches Attest, das ihnen die Fahrtüchtigkeit für das gebuchte Wohnmobil für die Mietdauer bestätigt.

Umgang mit dem Wohnmobil
Der Kunde erklärt sich dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug während der Mietdauer nicht in folgendem Sinne fahrlässig behandelt oder beschädigt wird:
(a) durch eine Fahrweise, die nicht dem Gebot einer vorsichtigen und aufmerksamen Fahrweise entspricht. Ein Überschlagunfall ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeugs gilt als Verstoß gegen diese Bedingung und der Kunde wird, ungeachtet des Verschuldens wie in Klausel 22.9 dargelegt, für die ersten NZ$7.500 der Schadenkosten haftbar gemacht. Nach Meldung des Unfalls bei Britz werden die NZ$7.500 sofort von der Kreditkarte des Kunden abgebucht. Ein Überschlagunfall ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeugs bezieht sich, ohne darauf beschränkt zu sein, u.a. auf ein überschlagenes, gekipptes oder umgefallenes Fahrzeug und die hierbei an den Seiten und/oder am Fahrzeugdach entstandenen Schäden;
(b) durch Führen durch eine Person, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht oder deren Blutalkoholwert die gesetzlich zulässige Höchstgrenze überschreitet;
(c) durch fahrlässiges Hinterlassen des Zündschlüssels im ungesicherten Fahrzeug;
(d) durch Beschädigung infolge von:
(i) Unterwassersetzen des Fahrzeugs;
(ii) Berührung mit Salzwasser;
(iii) Bach- oder Flussdurchfahrten;
(iv) Fahren durch überschwemmte Tiefebenen
(v) Fahren auf Stränden;
(e) durch illegale Fahrzeugnutzungszwecke oder Teilnahme an Rennen und Rallyes jeder Art;
(f) durch Abschleppen eines Fahrzeugs oder Anhängers;
(g) durch Beförderung von Personen oder Gütern gegen Bezahlung oder Belohnung;
(h) durch Überschreitung der maximal zulässigen Personenzahl während der Fahrt, wie sie durch gesetzliche Vorschriften, Fahrzeugunterlagen, Angaben im Fahrzeug und in diesem Mietvertrag ausgewiesen ist;
(i) durch den Transport von flüchtigen Flüssigkeiten, Gasen, Sprengstoffen oder anderen korrodierend wirkenden oder entflammbaren Stoffen; und
(j) durch Einsatz der Wohnmobile zum Transport oder zur Beförderung von Gütern, die man bei einer Anmietung für Freizeitzwecke angemessenerweise nicht erwarten würde.

Es gelten folgende Straßennutzungsbedingungen:
(a) Wohnmobile dürfen nur auf befestigten/asphaltierten oder gut unterhaltenen Straßen gefahren werden.
(b) Auf folgenden Strecken dürfen unsere Wohnmobile nicht gefahren werden: Skippers Road (Queenstown), Ninety Mile Beach (Northland), Ball Hutt Road (Mt. Cook), Bluff Road zwischen Kuaotunu and Matarangi und nördlich der Ortschaft Colville (Coromandel Halbinsel).
Befährt der Kunde diese Straßen dennoch, so wird er gemäß Klausel 22.9 für alle Schäden am Fahrzeug haftbar gemacht.

Da uns Ihr Wohlsein sehr wichtig ist, behält sich die Firma Britz aus Sicherheitsgründen vor, nach alleinigem Ermessen die Fahrzeugnutzung in bestimmten Gebieten aufgrund widriger Witterungs- und Straßenverhältnisse einzuschränken und auch die erlaubten Entfernungen zu angegebenen Zielen im Verhältnis zur Mietdauer zu reduzieren. Britz unterrichtet Sie bei der Fahrzeugübernahme über alle zum jeweiligen Zeitpunkt bekannten Einschränkungen.

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Britz ist es dem Kunden untersagt, Änderungen oder Ergänzungen am Wohnmobil vorzunehmen.

Der Kunde verpflichtet sich, keine Tiere im Wohnmobil mitzuführen – ausgenommen sind eingetragene Blindenhunde.

Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs zu erhalten – dazu zählt u. a. die tägliche Überprüfung des Wasser- und Ölstands und der Batterien – und sich umgehend an Britz zu wenden, wenn Warnleuchten eine mögliche Störung anzeigen

Wartung und Reparaturen
Zur Reparatur von mechanischen Versagen am Getriebe und Fahrzeugmotor erstattet Britz dem Kunden angemessene Auslagen bis zu NZ$200. Für Reparaturen über NZ$200 ist Britz Neuseeland im Voraus zu benachrichtigen und diese dürfen nur mit Bewilligung von Britz vorgenommen werden. Sofern der Kunde den Schaden nicht selbst verursacht hat, werden Reparaturen bewilligt und die Kosten, sofern zutreffend, erstattet. In jedem Fall sind für Reparaturauslagen Quittungen vorzulegen, andernfalls wird keine Rückerstattung geleistet.

Vorbehaltlich der Bedingungen der jeweiligen Versicherungsoption zur Haftungsreduzierung hat der Kunde für die Reparatur und den Ersatz von während der Mietdauer beschädigten Reifen aufzukommen. Dies gilt nicht, wenn der Reifen einen Defekt aufweist, der Kunde ihn Britz zur Inspektion vorlegt und vorausgesetzt, dass der Reifenhersteller gemäß seinen Garantiebestimmungen die Kosten übernimmt.

Pannenhilfe
Über sämtliche Probleme mit dem Wohnmobil oder der Fahrzeugausstattung muss Britz innerhalb von 24 Stunden benachrichtigt werden, so dass die Möglichkeit zur Behebung des Problems während der Mietdauer hat. Eine diesbezügliche Unterlassung kann mögliche Ansprüche auf Wiedergutmachung beeinträchtigen. Vorbehaltlich behält sich Britz das Recht vor, keine Haftung für Ansprüche zu übernehmen, die nach dieser Frist unterbreitet werden. Bitte kontaktieren Sie Britz unter den Rufnummern:
0800 831 900 (Nordinsel) oder 0800 304 304 (Südinsel).

Verfügbarkeit von Wohnmobilen
Wohnmobile können nicht nach Baujahr oder Typ angefordert werden, sondern nur nach der Fahrzeugkategorie.
Sollte die gewählte Fahrzeugkategorie entgegen der Bemühungen seitens Britz, das gebuchte Wohnmobil bereitzustellen, aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht verfügbar sein, behält sich Britz das Recht vor, dem Mieter ohne vorherige Benachrichtigung ein alternatives Wohnmobil zu übergeben. Das alternative Wohnmobil soll einen möglichst vergleichbaren Ersatz für das gebuchte Fahrzeug darstellen. Kommt es zur Bereitstellung eines alternativen Fahrzeugs, so bestimmt Britz nach eigenem Ermessen ob und in welcher Höhe eine Rückerstattung gegebenenfalls angemessen ist.

Entscheidet sich der Kunde aus freien Stücken für ein weniger hochwertiges Wohnmobil als das gebuchte, berechtigt ihn das nicht zur Erstattung der Preisdifferenz.

Zu Ihrem Schutz
Personenschäden sind in den meisten Fällen mit der Haftpflichtversicherung der Fahrzeugzulassung gedeckt.
Wir empfehlen allen Neuseeland-Reisenden dennoch nachdrücklich, eine persönliche Reiseversicherung abzuschließen. Britz übernimmt keinerlei Haftung für während der Miete erlittene Personenschäden.

Fahrzeugschäden – Versicherungsoptionen zur Haftungsreduzierung

Der Kunde akzeptiert hiermit, dass:
(a) das Fahrzeug für Schäden am Fahrzeug und am Eigentum Dritter versichert ist;
(b) der Kunde einen Haftpflichtbetrag (Selbstbeteiligung oder Selbstbehalt) in Bezug auf jegliche Schäden zu zahlen hat, die entstanden sind, während sich das Fahrzeug in seinem Besitz befand;
(c) sich die Selbstbeteiligung durch Abschluss einer Versicherung zur Haftungsreduzierung herabsetzen lässt.

Verletzt der Kunde irgendeine der Bedingungen, so verfällt jeglicher Versicherungsschutz zur Haftungsreduzierung und der Kunde hat alleinverantwortlich für die gesamten Schadenkosten aufzukommen.

Wurde keine der Versicherungen zur Haftungsreduzierung abgeschlossen, dann ist der Kunde für ein Wohnmobil für die ersten NZ$7.500 ersten beschriebenen Schadenkosten verantwortlich.

Mit der Versicherung zur Haftungsreduzierung Option 1 ist der Kunde für die ersten NZ$2.500 an Schadenkosten an Wohnmobilen verantwortlich.

Mit der Versicherung zur Haftungsreduzierung Option 2 braucht der Mieter vorbehaltlich von Ausschlüssen keine Selbstbeteiligung an etwaigen Fahrzeugschäden zu zahlen.

Die Fahrzeugkaution ist pro Schadenfall fällig und deckt nicht die gesamte Miete ab.

Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Unfallverschuldung fällig und direkt nach Ausfüllen des Unfallberichts zu zahlen, nicht erst nach Ablauf der Mietdauer.
Die Fahrzeugkaution wird nur dann erstattet, wenn es Britz gelingt, die Schadenkosten von beteiligten Dritten einzuholen. Wir weisen darauf hin, dass die Abwicklung von Ansprüchen an Dritte monatelang dauern kann.

Unter Schäden verstehen sich sämtliche Schäden am Eigentum Dritter sowie Schäden am Mietfahrzeug, einschließlich von Windschutzscheiben, Reifen,
Abschlepp- und Bergungskosten, Diebstahl, Feuer, Einbruch oder mutwilliger Beschädigung. Dies schließt auch die Tagesmiete für jeden Tag ein, an dem das Wohnmobil nicht zur Weitervermietung zur Verfügung steht.

Ausschlüsse
Der Kunde erkennt an, dass er für alle Kosten für folgende Schäden verantwortlich ist, unabhängig davon, ob ggf. eine Versicherung zur Haftungsreduzierung abgeschlossen wurde. Aufgrund nachfolgender Umstände verursachte Schäden sind ausdrücklich von den Versicherungen zur Haftungsreduzierung ausgeschlossen und der Kunde bleibt alleinverantwortlich für alle verursachten Schadenkosten haftbar:
(a) jegliche Schäden infolge einer Fahrzeugnutzung, die eine Zuwiderhandlung im "Umgang mit dem Fahrzeug" darstellt;
(b) jegliche Schäden, die infolge von vorsätzlicher grober Fahrlässigkeit (z.B. Sitzen oder Stehen auf der Motorhaube oder dem Fahrzeugdach) und Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Mietfahrzeug oder am Fahrzeug/Eigentum Dritter verursacht wurden;
(c) jeglicher Verlust oder Schäden an persönlichem Eigentum: Britz empfiehlt dem Kunden, keine Wertsachen im Fahrzeug zu hinterlassen und eine eigene Reiseversicherung abzuschließen;
(d) wenn der Kunde nach Ermessen der zuständigen Autoritäten unvorsichtig, nachlässig oder unter vorsätzlicher Missachtung der geltenden Straßenverkehrsregeln gehandelt und infolgedessen Schäden am Mietfahrzeug oder am Eigentum Dritter verursacht hat;
(e) die Bergungs- oder Abschleppkosten eines Fahrzeugs, das steckengeblieben, versunken, festgefahren, verfangen, eingekeilt, eingeklemmt oder in irgendeiner Weise behindert ist und/oder aufgegeben wurde;
(f) die Ersatzkosten für verlorene, gestohlene oder im Fahrzeug eingeschlossene Schlüssel;
(g) jegliche Kosten in Bezug auf Überkopf- und Unterbodenschäden am Fahrzeug, außer wenn die Versicherung zur Haftungsreduzierung Option 2 abgeschlossen wurde (gilt nicht für Überschlagunfälle ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeugs);
(h) jegliche Fahrzeugschäden, die aufgrund einer überhöhten Gesamtlast (kg) durch Überschreitung der im Fahrzeughandbuch genannten, empfohlenen Höchstlast des Fahrzeugs (kg) entstanden sind;
(i) nicht im Mietvertrag aufgeführte Fahrer, bzw. Fahrer, deren Fahrerlaubnis entzogen oder zeitweilig aufgehoben wurde, bzw. Fahrer mit einer Fahrerlaubnis, die als Lern- oder vorläufig ausgestellter Führerschein eingestuft ist;
(j) jegliche durch die Benutzung von Schneeketten am Wohnmobil verursachten Schäden; und
(k) für alle Schäden, die durch den Gebrauch von ungeeignetem Treibstoff (unter Treibstoff versteht sich Diesel oder Benzin), einschließlich von Biodiesel, der nicht verwendet werden darf, oder mit Wasser oder sonstigen Stoffen verunreinigtem Treibstoff verursacht wurden.

Fahrzeugkaution
Der Kunde akzeptiert, dass er bei der Fahrzeugübernahme eine Fahrzeugkaution zu entrichten hat. Der Kunde ermächtigt Britz, alle anderen vom Kunden zu zahlenden und Britz unter diesem Mietvertrag zustehenden Beträge von der Fahrzeugkaution abzuziehen. Die Höhe der Fahrzeugkaution richtet sich nach der gewählten Versicherungsoption zur Haftungsreduzierung. Die Fahrzeugkaution kann ausschließlich mit der Kreditkarte des Kunden hinterlegt werden.

Wenn der Kunde keine der Versicherungen zur Haftungsreduzierung abschließt, wird eine Fahrzeugkaution von NZ$7.500 für Wohnmobile fällig, die ausschließlich mit der Kreditkarte des Kunden geleistet werden kann. Dieser Betrag wird sofort von der Kreditkarte des Kunden abgebucht (nur für Wohnmobile).

Entscheidet der Kunde sich für die Versicherung zur Haftungsreduzierung Option 1, wird für Wohnmobile eine Fahrzeugkaution von NZ$2.500 fällig, die ausschließlich mit der Kreditkarte des Kunden geleistet werden kann. Dieser Betrag wird sofort von der Kreditkarte des Kunden abgebucht.

Entscheidet der Kunde sich für die Versicherung zur Haftungsreduzierung Option 2, wird eine Fahrzeugkaution von NZ$220 fällig, die mit der Kreditkarte des Kunden zu leisten ist. Für den erforderlichen Kautionsbetrag wird ein Abdruck von der Kreditkarte des Kunden entnommen.

Die Fahrzeugkaution wird dem Kunden in voller Höhe erstattet, wenn er das Wohnmobil fristgemäß, unbeschädigt und mit sauberem Innenraum und vollen Treibstofftanks (Treibstoff bezeichnet Benzin, Diesel oder LPG-Gas) an der vereinbarten Mietstation abgibt.

Britz behält sich die Berechnung einer Reinigungsgebühr in Höhe von NZ$220 vor, wenn der
Innenraum bei Abgabe nicht in sauberem Zustand ist. Diese Gebühr wird auch für
Reinigungsarbeiten erhoben, die durch verbotenes Rauchen im Fahrzeug erforderlich werden. Die Toilettenkassette und der Abwassertank (sofern vorhanden) müssen vor der Fahrzeugrückgabe entleert werden, sonst wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von NZ$125 erhoben.

Entlastung und Schadloshaltung von Britz Neuseeland
Der Kunde entbindet die Firma Britz, ihre Angestellten und Vertragspartner von allen Haftungsverpflichtungen für Verluste und Schäden gegenüber dem Kunden (unabhängig von der Schuldfrage), die diesem infolge der Anmietung, Innehabung oder Benutzung des Fahrzeugs entstehen.

Der Kunde verpflichtet sich hiermit, dass er die Firma Britz, ihre Angestellten und andere Vertragspartner für alle aus der Benutzung und/oder Innehabung des Mietfahrzeugs durch den Kunden entstehenden Ansprüche, Forderungen und Unkosten (einschließlich von Rechtskosten) schadlos hält und halten wird.
Jegliche dem Kunden abverlangte Schadloshaltung findet bei fahrlässiger Handlung seitens der Firma Britz keine Anwendung.
Kein Teil des Inhalts dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt Anlass zum Ausschluss ausdrücklicher oder implizierter Bedingungen, Garantien oder Anforderungen, die nach dem Handelspraktikengesetz ("Trade Practices Act") oder gemäß anderer geltender bundesstaatlicher Gesetze möglicherweise Anwendung finden.

Ordnungswidrigkeiten
Britz behält sich das Recht vor, dem Kunden sämtliche Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken oder Mautstrafen und/oder Kosten für Schäden am Fahrzeug, einschließlich von Schäden am Eigentum Dritter, die bei der Fahrzeugabgabe nicht gemeldet wurden, in Rechnung zu stellen. Des Weiteren behält Britz sich das Recht vor, für die mit der Bearbeitung von Bußgeldern (ungeachtet der Selbstbeteiligung) und/oder Versicherungsansprüchen gegen Kunden, die keine auf einen Nullbetrag reduzierte Selbstbehaltsdeckung haben, verbundenen Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen. Zusätzlich zum eigentlichen Betrag eines Bußgeldes und/oder Versicherungsanspruchs wird jeweils eine Verwaltungsgebühr in Höhe von NZ$60 erhoben.

Mietgebühren
Die im Mietvertrag ausgewiesenen Mietgebühren sind nicht endgültig bindend. Der Kunde hat Britz nachträglich eventuelle Fehlbeträge zu zahlen, und die Firma erstattet dem Kunden ihrerseits durch Britz zu viel berechnete Beträge. Nach Möglichkeit wird dem Kunden jegliche Änderung der Gebühren bei Ablauf der Mietdauer mitgeteilt, und der Kunde stimmt zu, derartige Gebühren zu diesem Zeitpunkt zu entrichten.

Kreditkartenzahlung
Bei Zahlung mit Kreditkarte ist der Karteninhaber gesamtschuldnerisch als Kunde haftbar.
Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: Visa, MasterCard und American Express. Für alle Zahlungen mit Visa- und Mastercard-Kreditkarten wird ein nicht erstattbarer Bearbeitungszuschlag von 2 % erhoben. Für American Express-Kreditkarten beträgt dieser nicht erstattbare Bearbeitungszuschlag 4,5 %. Bearbeitungszuschläge für Kreditkarten werden auch für abgebuchte Fahrzeugkautionen erhoben. Die Fahrzeugkaution kann nur mit einer auf den Namen des Kunden ausgestellten Kreditkarte entrichtet werden.

Bei Zahlung per Kreditkarte erklärt sich der Kunde mit Folgendem einverstanden:
(a) Britz wird unwiderruflich ermächtigt, alle Kreditkartenangaben nutzen und alle rechtlichen Schritte einleiten zu können, um vom Karteninhaber ausstehende Gebühren oder Beträge im Rahmen dieses Mietvertrages einzuholen. Dazu zählen folgend angeführte, aber nicht auf diese beschränkte Gebühren und Beträge im Zusammenhang mit Schäden am Mietfahrzeug oder am Eigentum Dritter sowie zusätzlich anfallende Gebühren, einschließlich sämtlicher Bußgelder ausstehende Mautgebühren und mit diesen verbundene Verwaltungskosten.
(b) Der Kunde wird seine Haftbarkeit für im Rahmen dieses Mietvertrags rechtmäßig ausstehende Gebühren und Beträge gegenüber Britz nicht anfechten und der Kunde wird Britz für die durch das Inkasso über den Kreditkartenaussteller entstandenen Verluste (einschließlich der Rechtskosten) entschädigen bzw. schadlos halten.
(c) Für den Fall, dass Britz eine Hinterlegung der Fahrzeugkaution per autorisiertem und unterschriebenen Kreditkartenbeleg akzeptiert und dem Kunden diesen Beleg nach der Mietdauer bereits zurückgegeben hat und hinterher jedoch weitere vom Kunden zu zahlende Kosten festgestellt werden, die sich auf die unter Abschnitt (a) erläuterten Umstände beziehen, ermächtigt der Kunde Britz zur Einziehung dieser Kosten mittels der Kreditkartenangaben des Kunden.
(d) Britz darf fällige Beträge und Gebühren auch nach Ablauf der Mietdauer mittels der Kreditkartenangaben des Kunden einziehen.

Der Kunde akzeptiert, dass alle im Rahmen dieses Mietvertrags getätigten Transaktionen in Neuseeländischen Dollar erfolgen. Aufgrund von Währungsschwankungen und Bankgebühren weicht der ursprünglich von der Kreditkarte des Kunden abgebuchte Betrag möglicherweise von dem nach Ablauf der Miete erstatteten Betrag ab. Britz leistet keine Erstattung eventueller Differenzen.

Anzuwendendes Recht
Dieser Mietvertrag unterliegt der neuseeländischen Gesetzgebung.

Vertragsintegrität
Die Bedingungen zur Miete unserer Wohnmobile werden ausschließlich über diesen Mietvertrag geregelt und es gelten bezüglich des Inhalts des Mietvertrags keine anderen mündlichen Absprachen, Garantien oder Vereinbarungen zwischen den Parteien.
Anmerkung: Diese deutsche Version ist eine Übersetzung aus dem Englischen. Im Zweifelsfall gilt der Wortlaut des englischen Originals.

Britz Wohnmobil in Neuseeland mieten