Jucy Wohnmobil Vermietung Neuseeland

Danke, dass Sie ein Wohnmobil von Jucy Neuseeland mieten. Unser guter Ruf und die hervorragende Servicequalität bei uns beruhen vorrangig auf unserem Engagement, unseren Kunden optimale Urlaubserlebnisse zu ermöglichen. Weil uns Ihre Sicherheit sehr am Herzen liegt und wir Ihnen einen herrlichen Urlaub wünschen, bitten wir Sie, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unbedingt aufmerksam durchzulesen.

DAUER DER VERMIETUNG
a) Das Mietverhältnis soll zu den aufgeführten Uhrzeiten und Daten beginnen und enden.
(Bemerkung: Autos werden anhand einer 24 Stunden Basis berechnet).
b) Standard Minimum Mietdauer für Mietautos ist 5 Tage.
c) Minimum Mietdauern sind von der Verfügbarkeit abhängig. Jucy behält sich das Recht vor die Minimum Mietdauer ohne Warnung zu ändern.
d) Preise und AGB's können ohne Warnung geändert werden. Wir werden jedoch (egal ob fehlerhafter Druck oder Änderungen in der Gesetzgebung) keine Änderungen des Mietpreises in bereits bestätigten Buchungen vornehmen, außer wenn die Buchung auf Wunsch des Kunden geändert wird.
e) Alle Änderungen müssen bestätigt werden. Die erste Änderung zu einer Buchung ist
kostenfrei. Wenn der Abholungsort, das Abholungsdatum, der Abgabeort, das Abgabedatum oder der Fahrzeugtyp vor der geplanten Abholung geändert werden, wird der Mietpreis neu berechnet. Mietpreise werden zum Buchungszeitraum, basierend auf aktuellen Preisen, berechnet. Je nach aktuellem Stand wird der Mietpreis zum Zeitpunkt einer Änderung neu berechnet. Der höhere der beiden Mietpreise ist zum Zeitpunkt der Änderung gültig und wird auf die geänderte Buchung übertragen.
Im Falle einer Mietverlängerung während der Vertragslaufzeit: Jucy wird die extra Tage zum
aktuellen Mietpreis berechnen.
f) Sollte der Mieter sich dazu entschließen, freiwillig eine niedrigere Fahrzeugklasse zu aktzeptieren als original gebucht, wird keine Rückerstattung von Jucy geleistet.
g) Der Eigentümer muss jeglicher Mietverlängerung über den im Vertrag vereinbarten Termin hinaus vor Rückgabe des Fahrzeuges zustimmen. Jede Verlängerung ist abhängig von der Verfügbarkeit des Fahrzeuges und muss mit dem Reservierungsteam mindestens 48 Stunden vor der ursprünglichen Rückgabe des Fahrzeuges abgesprochen werden. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung dieser Klausel eine Strafgebühr von NZ$ 500 zuzüglich des Tagesmietsatzes zu erheben.

BERECHTIGTE PERSONEN ZUR FAHRZEUGFÜHRUNG
Das Wohnmobil darf während des Mietverhältnisses nur von den im Vertrag aufgeführten Personen gefahren werden und nur, wenn diese eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. (Bemerkung: nur Personen über 18 Jahre dürfen das Mietverhältnis eingehen und das Fahrzeug führen).

BEZAHLUNG DURCH DEN MIETER
a) Der Mieter muss dem Eigentümer vor Beginn der Fahrzeugnutzung den vollen im Vertrag
vereinbarten Preis für die Dauer des Mietverhältnisses bezahlen. Der Mieter muss im Besitz einer Kreditkarte sein. Der Mieter stimmt zu, jegliche zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis zu bezahlen, einschließlich (aber nicht begrenzt auf) Parkgebühren, Straßengebühren, Geschwindigkeitsbußgeld, Reifenpannen-Reparaturkosten, Umplatzierung und Reinigungskosten, die durch den Besitz des Wagens durch den Mieter entstehen, einschließlich der Kosten, die nach Abgabe des Fahrzeuges auftreten. Der Mieter berechtigt den Eigentümer, dessen Kreditkarte mit den Kosten zu belasten.
b) Zusätzlich zur Bezahlung hat der Mieter dem Eigentümer die im Vertrag festgelegte Summe zum Versicherungsschutz zu entrichten.
c) Der Mieter zahlt für jegliches Benzin oder Diesel (nicht jedoch Öl), welches während der Dauer des Mietverhältnisses für das Fahrzeug benötigt wird, außer wenn bei Vertragsabschluss eine Tankfüllung mit erworben und bezahlt wurde.
d) Der Mieter ist für die kompletten Kosten des Mietverhältnisses verantwortlich, sollte der
Gutschein (Voucher), den er vorgelegt hat, nicht durch den Vermittler bezahlt worden sein. Die Kosten werden von der Kreditkarte des Mieters abgezogen, falls keine Bezahlung durch den Vermittler erfolgt ist.
e) Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: Visa, Mastercard, American Express. Beim Gebrauch der Amex fällt ein Zuschlag von 4% auf die getätigten Umsätze an, bei Visa und Mastercard 2%.
Der Kreditkartenzuschlag wird im Falle einer Stornierung nicht zurückerstattet.

PFLICHTEN DES MIETERS
a) Rauchen und Tiere sind zu keiner Zeit im Auto erlaubt.
b) Der Mieter verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass ein gewissenhafter Umgang beim
Bedienen und Parken des Fahrzeuges garantiert ist und dass es bei Nichtbenutzung sicher
abgeschlossen ist.
c) Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Straßenverkehrsregeln Neuseelands zu kennen.
d) Reisen mit Kindern: Das Gesetz schreibt vor, dass Kinder im Alter von unter 5 Jahren
ordnungsgemäß in einem anerkannten Kindersitz befestigt werden müssen. Es ist die Verantwortung des Mieters darauf zu achten, dass der Kindersitz ordentlich befestigt und das Kind ordnungsgemäß angeschnallt ist. Die Land- und Transportagentur Neuseelands empfiehlt ausdrücklich, dass Kinder im hinteren Bereich eines Autos befördert werden.

VERSICHERUNG
a) Unter Vorbehalt der unten erwähnten Ausnahmen, sind der Mieter und jegliche berechtigte Fahrer des Fahrzeuges bis zu einer Grenze von NZ$ 2.000.000,00 versichert. Dies steht in Bezug auf jegliche Haftung, die er oder sie für Schäden an jeglichem Eigentum (einschließlich Verletzungen an Tieren) anderer Personen haben könnte und die aus dem Gebrauch des Fahrzeuges hervorgehen.
b) Bei Schäden ist der Selbstbehalt auf NZ$ 3000.
c) Haftpflichtversicherung ist im angebotenen Mietpreis inbegriffen. Diese versichert den Mieter für jeglichen Schaden an einer dritten Person im unwarscheinlichen Falle eines Unfalls.
Bemerkung: Die Versicherungsoptionen Risk-Taker und Chance-It beinhalten Schäden an
Reifen und Fenster-/Windschutzscheibe nicht. Sie decken auch keine Schäden ab, die bei
einem Unfall entstanden sind, in dem kein weiteres Fahrzeug verwickelt ist. Mit der Option
Stress-Free sind Reifen- und Glasschäden, Unterboden- und Dachschäden sowie jegliche
Unfallschäden abgedeckt. Auch Einweg-Gebühren sind in der Stress-Free Versicherung
mit enthalten.

Versicherungsoptionen:
• Risk-Taker: Selbstbeteiligung NZ$ 3.000 im Preis enthalten
• Chance-It: Zusätzliche NZ$ 20 pro Tag: Selbstbeteiligung NZ$ 1500
• Stress-Free: Zusätzliche NZ$ 25 pro Tag: Keine Selbstbeteiligung, erweiterte Abdeckung

JUCY EMPFIEHLT NACHDRÜCKLICH, DIE SELBSTBETEILIGUNG DURCH WAHL EINER
ENTSPRECHENDEN VERSICHERUNGSOPTION ZU REDUZIEREN, UM UNBESORGT REISEN ZU
KÖNNEN.
AUSNAHMEN
Alle Versicherungen sind unwirksam, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
eingehalten werden.

KAUTION
a) Falls die Risk-Taker Option gewählt wurde (mit oben genanntem Selbstbehalt), kann die Kaution nur mit Kreditkarte hinterlegt werden. Ihre Kreditkarte wird sofort mit der entsprechenden Summe belastet. Die Kaution kann in vollem Umfang zurückerstattet werden, insofern das Fahrzeug pünktlich am richtigen Ort, unbeschadet, mit einem sauberen Innenraum und einem vollem Tank zurückgegeben wird.
b) Der Eigentümer behält sich das Recht vor, die Kaution für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses zu nutzen, um die Kosten für Strafzettel, wie Park- oder Geschwindigkeitsverstöße oder Schäden an Dritten oder deren Eigentum zu begleichen.
c) Falls Dritte einen Schaden verursachen, ist der Mieter für den Schaden der im Vertrag
festgelegter Höhe haftbar. Da Fahrzeugversicherung in Neuseeland nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es keine Garantie, dass diese Schäden ersetzt werden. In diesem Fall wird die Kaution zur Deckung der Schäden einbehalten.
d) Wird das Auto außerhalb der Geschäftszeiten mit unbemerkten Schäden an Windschutzscheibe oder Karosserie zurückgegeben, werden dem Mieter die Kosten berechnet und eine Nachricht mit einer Beschreibung der Reparaturkosten zugesandt.
e) Für jeden Unfall wird eine Kaution erhoben. Im Falle einer Ausgabe eines Ersatzfahrzeuges wird die Kaution das Doppelte der Kaution des ursprünglichen Fahrzeugs betragen.
f) Schäden beinhalten jegliche Art von Schäden am Eigentum Dritter, Schäden am gemieteten Fahrzeug, Abschlepp- und Bergungskosten, Diebstahl, Brand, Einbruch oder Vandalismus. Dies beinhaltet zusätzlich die Kosten der Tagesmiete für den Zeitraum der Reparatur des Fahrzeuges.
g) Die Selbstbeteiligung wird ungeachtet der Schuldfrage angewandt und muss dann bezahlt
werden, wenn der Unfallbericht ausgefüllt wird, nicht erst zum Ende des Mietvertrages. Die
Selbstbeteiligung wird nur zurückerstattet, wenn Jucy Rentals beim Zurückfordern der
Schadenskosten von der Versicherung des Dritten erfolgreich ist. Bitte beachten Sie, dass das Rückerstatten mehrere Monate dauern kann.

VERSICHERUNGSAUSSCHLUSS
a) Wasserschäden oder Salzwasserschäden werden von keiner der Versicherungsoptionen
abgedeckt.
b) Wird die Fahrt trotz des Signals von Warn- oder Serviceleuchten im Fahrzeug fortgesetzt, ist der Mieter für alle Folgeschäden haftbar.
c) Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch von Schneeketten oder Dachträgern entstehen, sind nicht abgedeckt.
d) Kosten zum Ersatz verloren gegangener oder zur Wiedererlangung von im abgeschlossenen Fahrzeug zurück gelassener Fahrzeugschlüssel sind nicht abgedeckt.
e) RISK TAKER und CHANCE IT Selbstbehalt Optionen decken Schäden an der Innenausstattung des Fahrzeuges, Diebstahl oder versuchten Diebstahl der zu Schäden führt nicht ab.
f) Persönliche Gegenstände werden nicht abgedeckt. Wir empfehlen dem Mieter, keine Wertgegenstände im Fahrzeug zurück zu lassen und eine persönliche Versicherung abzuschließen.
g) Sollten die Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden, sind alle Reduzierungen der
Selbstbeteiligung nichtig. Der Mieter ist dann verantwortlich für die Gesamtkosten jeglicher
Schäden. Dies beinhaltet ebenfalls Schäden, die durch mutwilliges Verhalten hervorgerufen
werden (z.B. Sitzen oder Stehen auf der Motorhaube oder auf dem Fahrzeugdach) und durch Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
h) Das Fahrzeug wurde mutwillig oder rücksichtslos vom Mieter oder jeder anderen im Vertrag erwähnten oder der vom Mieter zum Fahren bevollmächtigen Person beschädigt, oder ging aufgrund absichtlichen oder bedenkenlosen Verhaltens des Mieters oder
jeglicher solcher Personen verloren. (Bemerkung: Reifenpannen und –Schäden, Schäden an
Felgen, Kupplungsschäden und jegliche Schäden, die durch das Vorwärtstreiben anderer
Fahrzeuge entstehen, werden als absichtlich und rücksichtslos angesehen).
i) Keine der Versicherungsoptionen deckt den Falschgebrauch von Kraftstoff (Benzin oder Diesel).
Der Mieter ist für alle entstehenden Kosten verantwortlich.
j) Der Mieter ist verantwortlich für alle entstehenden Kosten, um ein liegen gebliebenes Fahrzeug zu bergen, ungeachtet der gewählten Versicherungsoption.
k) Falls das Fahrzeug für jegliche Art von Wettrennen, Geschwindigkeitstests, Rallyes oder
Wettbewerbe genutzt wurde, entfällt der Versicherungsschutz.
l) Der Mieter ist eine Körperschaft, Staatliches Amt oder Firma und das Fahrzeug wird von einer Person geführt, die nicht im Vertrag erwähnt wird.
m) Das Fahrzeug wird von einer Person geführt, die zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt ist dieses Fahrzeug zu führen oder niemals eine gültige Fahrerlaubnis besaß.
n) Das Fahrzeug wird auf einer der folgenden Straßen benutzt: Ninety Mile Beach (Northland), Straßen nördlich von Colville Township (Coromandel), Ball Hutt Road (Mt.Cook) und Skippers Canyon Road (Queenstown).
o) Das Fahrzeug wird außerhalb des im Mietvertrag vereinbarten Zeitraumes gefahren oder der Mietzeitraum wird ohne Zustimmung verlängert.
p) Der Mieter und der Eigentümer stimmen überein, dass der Paragraph 11 des
Versicherungsreformgesetz von 1977 in Bezug auf die oben genannten Ausnahmen angewendet wird.
q) Der Mieter erkennt an, dass er/sie haftbar für die Schäden oder den Verlust bis zu dem im Vertrag festgelegten Selbstbeteiligungsbetrag ist. Dieser fällt an bei Schäden oder Verlust aufgrund von Diebstahl,
Fahrzeugumwandlung, versuchtem Diebstahl oder versuchter Fahrzeugumwandlung.

ZUSÄTZLICHE MIETKOSTEN
• Der erste Fahrer ist im Mietpreis inklusive, zusätzliche Fahrer kosten NZ$ 1 pro Tag, außer wenn die Stress-Free Versicherungsoption gewählt wurde.
• Am Flughafen von Auckland ist der Mieter zusätzlich für die Parkkosten verantwortlich. Für
alle Abholungen außerhalb der Öffnungszeiten muss ein Registrierungsformular ausgefüllt und mindestens 48 Stunden vor Abholung im Original (mit Unterschrift) an Jucy gesendet werden.
• Wenn ein Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten abgegeben wird (Nur in Auckland und
Christchurch möglich) ist dies kostenfrei. Autos müssen in der Jucy Zweigstelle abgegeben
werden, nicht am Flughafenterminal oder auf dem Flughafenparkplatz.
• Bei Fahrzeugübernahme am Flughafen Auckland wird eine Flughafengebühr von NZ$ 2 erhoben.
• Einwegmieten zwischen Auckland City und Auckland Flughafen können eine Umplatzierungsgebühr von NZ$ 35 mit sich führen. Einwegmieten zwischen Auckland und Christchurch oder Queenstown können eine Umplatzierungsgebühr mit sich führen.
• Kindersitze können auf Anfrage bei der Reservierung zu einem Preis von NZ$ 40 pro Sitz
angefordert werden.
• Eine Bearbeitungsgebühr von NZ$ 40 wird für unbezahlte Strafzettel, wie Falschparken oder das nicht einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzungen, zusätzlich zum Bußgeld, berechnet. Dies ist unabhänig davon, ob Kenntnis darüber bestand.
• Eine Bearbeitungsgebühr von NZ$ 25 wird für nicht bezahlte Toll-Gebühren zusätzlich zur
Gebühr berechnet.

PFLICHTEN DES EIGENTÜMERS
a) Der Eigentümer muss das Fahrzeug in einem sicheren und verkehrszulässigem
Zustand bereitstellen.
b) Der Eigentümer ist für alle gewöhnlichen und außergewöhnlichen Kosten verantwortlich, um das Fahrzeug während des Mietverhältnisses in einen straßenverkehrszulässigem Zustand zu halten.
Der Mieter ist für im Mietvertrag festgesetzte Bedingungen verantwortlich. (Bemerkung: Der Mieter muss den Eigentümer schnellstmöglich und innerhalb von 24 Stunden über jegliche Beschwerden, Defekte oder Versagen des Fahrzeuges informieren. Sollte der Mieter dies nicht befolgen, kann der Eigentümer für daraus resultierende Forderungen nicht zur Rechenschaft gezogen werden).
c) Jegliche für das Fahrzeug notwendigen mechanischen oder Abschleppkosten müssen vom
Eigentümer genehmigt werden, bevor die Reparaturen oder der Abschleppdienst erfolgen. Sollten diese Ausgaben nicht genehmigt werden, kann der Mieter für die Kosten belangt werden.
d) Der Eigentümer hält seine Vermittler über die aktuellen AGB's sowie Fahreugklassen auf dem Laufenden.

MECHANISCHE REPARATUREN UND UNFÄLLE
a) Jegliche Probleme, die mit dem Fahrzeug zusammenhängen, einschließlich Fehler der
Ausrüstung, müssen so schnell wie möglich, innerhalb von 24 Stunden, beim Eigentümer
gemeldet werden. Dem Eigentümer muss die Möglichkeit gegeben werden, diese Probleme
während des Mietverhältnisses zu lösen. Der Eigentümer übernimmt keine Haftung für Forderungen, die nach dieser Zeitspanne eingehen. Der Eigentümer bemüht sich, alle Probleme innerhalb von 24 Stunden zu lösen.
b) Alle Fahrzeuge sind beim 24-Stunden Pannenhilfdienst des Automobilclub (AA) registriert. Dieser Service deckt alle mechanischen Defekte des Fahrzeuges ab.
Bemerkung: Der AA übernimmt die folgenden und damit zusammenhängenden Kosten nicht
(Diese sind vom Mieter zu tragen).
• Das Benzin ist ausgegangen
• Schlüssel wurden im Fahrzeug eingesperrt oder verloren
• Die Batterie ist leer, da das Licht angelassen oder die Schlüssel stecken gelassen wurden • Eine Panne aufgrund von Unfallschäden
c) Der Mieter muss sicherstellen, dass keine Person, außer im Falle eines Notfalles, am Tachometer, im Motor, im Getriebe, an Bremsen oder an der Federung herummontiert.
d) Für alle nicht mechanischen Anfragen wird eine Gebühr von NZ$ 85 erhoben.
e) Der AA Service steht 24 Stunden zur Verfügung. Für Anfragen außerhalb der Geschäftszeiten (einschließlich Wochenende und Feiertage) können jedoch Verspätungen auftreten. Der Eigentümer versucht stets, das Auto in der kürzest möglichen Zeit reparieren zu lassen.
f) Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges ist abhängig von der Verfügbarkeit, des Standortes, Haftbarkeit des Unfalls und der restlichen Mietdauer und wird nicht garantiert. Gebühren für den Mieter können anfallen.
• Wenn ein Ersatzfahrzeug aufgrund eines Unfalles angefordert wurde, ist der Mieter dafür verantwortlich, zur nächstgelegenen Jucy Zweigstelle und Übergabestelle zu gelangen.
• Jucy kann dem Mieter die Option anbieten, eine "Ersatzfahrzeug- Umplatzierungsgebühr" zu bezahlen, um einen Fahrer zu schicken, der das Ersatzfahrzeug zu dessen Aufenthaltsort liefert.
• Der Mieter wird für die Kosten aufkommen, die aufgrund jedes einzelnen Unfalls mit dieser Umplatzierung zusammenhängen. Diese Gebühr fällt an, egal welche Versicherungsoption ausgewählt wurde.
g) Selbst wenn der Mieter Stress-Free Versicherung gewählt hat, ist er immer noch für
eingeschlossene Schlüssel im Wagen verantwortlich und für das Wechseln der Reifen.
h) Es wird kein Ersatzfahrzeug gestellt, solange das Unfall-Melde-Versicherungsformular nicht ausgefüllt wurde.
i) Sollte im Falle eines Unfalls kein Ersatzfahrzeug verfügbar sein, ist Jucy für eventuell anfallende Übernachtungskosten oder Lebenshaltungskosten nicht verantwortlich.

GEBRAUCH DES FAHRZEUGS
Der Mieter darf das Fahrzeug nicht zur kommerziellen Personenbeförderung nutzen oder dies einer dritten Person erlauben, es sei denn, das Auto ist mit Wissen des Eigentümers vermietet worden und zum Gebrauch einer Passagierdienstleistung unter Teil 1 des Transportdienstleistungsgesetz von 1989 lizenziert.
DER MIETER DARF NICHT:
a) Das Fahrzeug an eine dritte Person weitervermieten.
b) Erlauben, dass das Fahrzeug außerhalb seiner Befugnis betrieben wird.
c) Das Fahrzeug bei jeglicher Art von Wettrennen, Geschwindigkeitstests, Rallye oder Wettbewerb fahren oder es erlauben.
d) Mit dem Fahrzeug gegen das Transportgesetz von 1962, die Verkehrsregelungen von 1976 oder jegliche Art von Gesetzen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr verstoßen.
e) Erlauben, dass das Fahrzeug zum Transport von mehr als der im Fahrzeugschein festgelegten Anzahl von Personen oder Gewicht verwendet wird.
f) Erlauben, dass das Fahrzeug von ihm/ihr selbst oder einer anderen Person ohne gültige
Fahrerlaubnis für das Fahrzeug gefahren wird.

RÜCKGABE DES FAHRZEUGES
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug am letzten Tag des Mietverhältnisses oder früher zu der vereinbarten Zweigstelle zurückzubringen oder das Eigentümereinverständnis über eine
Verlängerung des Mietverhältnisses einzuholen. (Bemerkung: Es gibt keine Rückerstattung des vereinbarten Mietpreises, sollte das Fahrzeug vorzeitig zurückgebracht werden). Das Fahrzeug muss in einem sauberen und ordentlichen Zustand zurückgebracht werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann eine Reinigungsgebühr von NZ$ 250 berechnet werden. Das Fahrzeug muss mit einem vollen Tank zurückgebracht werden. Sollte es nicht mit Benzin gefüllt sein, fällt zuzüglich zu den Benzinkosten eine Bearbeitungsgebühr von NZ$ 20 an. Sollte das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zweigstelle zurückgebracht werden, kann eine Umplatzierungsgebühr von NZ$ 500 anfallen.

WECHSELKURS / WÄHRUNGSSCHWANKUNGEN
Jegliche Transaktionen werden in Neuseeland Dollar ausgeführt. Aufgrund von
Wechselkursschwankungen kann es zu Differenzen zwischen dem Betrag kommen, der Ihrer Kreditkarte berechnet wurde und dem Betrag, der zum Ablauf des Mietverhältnisses zurückerstattet wird. Der Eigentümer ist für solche Schwankungen nicht verantwortlich.

RELEASE und Abfindungen an Jucy Neuseeland
a) Der Kunde entlässt Jucy Rentals, seine Mitarbeiter und Agenten, von jeglicher Haftung
(Unabhängig davon, wer Schuld trägt) für entstandene Verluste oder Schäden, die durch die
Nutzung des Fahrzeugs durch den Kunden während des Mietverhältnisses entstandenen sind.
b) Der Kunde garantiert hiermit, dass er Jucy Rentals, seine Mitarbeiter und Agenten, nicht dafür verantwortlich macht, keine Entschädigungen einfordert, keine Ansprüche und Forderungen stellt (einschließlich Anwaltskosten), wenn Schäden aus unsachgemäßer oder fahrlässiger Nutzung des Fahrzeuges vom Kunden oder anderen autorisierten Fahrern entstanden sind.
c) Fahrlässige Handlung seitens Jucy Rentals setzen das Garantieren der Nichteinforderung von Entschädigungen nicht voraus.

Anzuwendendes Recht
Dieser Mietvertrag unterliegt der Gesetzgebung von Neuseeland.

Anmerkung: Diese deutsche Version ist eine Übersetzung aus dem Englischen. Im Zweifelsfall gilt der Wortlaut des englischen Originals.

Wohnmobil in Neuseeland mieten