Maui Mietbedingungen Leihwagen 01 April 2011 - 31 March 2012

Danke, dass Sie sich für einen Leihwagen der Autovermietung Maui Neuseeland entschieden haben. Unser guter Ruf und die hervorragende Servicequalität bei uns beruhen vorrangig auf unserem Engagement, unseren Kunden optimale Urlaubserlebnisse zu ermöglichen. Weil uns Ihre Sicherheit sehr am Herzen liegt und wir Ihnen einen herrlichen Urlaub wünschen, bitten wir Sie, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unbedingt aufmerksam durchzulesen.

Preise und Mietbedingungen
Wir behalten uns die kurzfristige Änderung der in unseren Broschüren und/oder Unterlagen genannten Tarife und Bedingungen vor. Nach Bestätigung Ihrer Buchung durch Maui nehmen wir jedoch keine Änderungen an den für Ihre Miete geltenden Tarifen oder Bedingungen vor (vorbehaltlich von Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder Versehen). Wir weisen darauf hin, dass alle Preise in Neuseeländischen Dollar angegeben und zahlbar sind.
Alle Änderungen an Buchungen vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines Leihwagens bzw. Pauschalangebots.
Ggf. gelten für die geänderte Buchung andere Tarife.

Mietdauer der Mietwagen
Im Gegensatz zu Wohnmobilen werden die Miettage für Mietwagen auf einer 24-Stunden Basis berechnet.
Für Mietwagen, die im Rahmen von Einwegmieten von der Nordinsel auf die Südinsel überführt werden, gilt eine Mindestmietdauer von 7 Tagen.
Eine verspätete Übernahme oder vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs berechtigt den Kunden zu keinerlei Rückerstattung für ungenutzte Mietdauern.
Maui gewährt eine Kulanzfrist von 59 Minuten, ehe dem Mieter Kosten für die verspätete Rückgabe entstehen.

1 Stunde Verspätung - es wird ein Drittel der Tagesmiete erhoben.
2 Stunden Verspätung - es werden zwei Drittel der Tagesmiete erhoben.
3 Stunden Verspätung - es wird eine volle Tagesmiete erhoben.

Mietwagen Übernahme und -rückgabe

Der Kunde bestätigt, das Fahrzeug in sauberem und funktionstüchtigem Zustand empfangen zu haben und dass Treibstofftank und Gasflaschen (sofern vorhanden) vollständig gefüllt waren.
Der Kunde verpflichtet sich zur Rückgabe des Fahrzeugs in sauberem Zustand mit vollem
Treibstofftank an dem im Mietvertrag festgelegten Rückgabedatum, Standort und Uhrzeit. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen führt zur Erhebung zusätzlicher Gebühren. Nach Erwerb von Treibstoff im Voraus wird dem Kunden später keine Rückerstattung für unverbrauchten Treibstoff bzw. Gas geleistet.
Der Kunde erkennt an, dass maui bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe oder wenn der Kunde vor Ablauf der Mietdauer nicht mehr den Nutzen des Fahrzeugs genießt, nach eigenem Ermessen bestimmt, ob und in welcher Höhe gegebenenfalls eine Rückerstattung
gewährleistet ist.

Öffnungszeiten der Mietstationen
Die Mietstationen sind 7 Tage in der Woche von 08.00 Uhr – 16.30 Uhr geöffnet. Maui fordert
Kunden auf, sich zur Übernahme und Rückgabe ihres Fahrzeugs bis 15.30 Uhr im Büro einzufinden. Am 1.Weihnachtsfeiertag (25. Dezember) sind die Mietstationen geschlossen.
Bitte planen Sie bei Annahme und Rückgabe Ihres Mietfahrzeugs ausreichend Zeit zur Erledigung der Formalitäten ein. Die Annahme und Rückgabe aller Fahrzeuge muss an einer Maui-Mietstation erfolgen.

Umbuchung des Rückgabeortes
Wenn der Kunde den Ort der Fahrzeugrückgabe zu ändern wünscht, so hat er zunächst die Zusage der Reservierungszentrale in Auckland einzuholen.
Vorbehaltlich der Zusage dieser Umbuchung wird ggf. eine Zusatzgebühr von bis zu NZ$700 erhoben, über die Sie zum Zeitpunkt der Zusageerteilung informiert werden und die sofort per Kreditkarte zu zahlen ist.
Die Zusatzgebühr kann in allen Fällen, ungeachtet der Gründe für die Änderung des Rückgabeortes erhoben werden.
Wünscht der Kunde nach Beginn der Mietdauer eine Änderung des Rückgabeortes, so hat dieser zunächst eine Genehmigung von der Reservierungs- oder Dispositionsabteilung einzuholen.
Für genehmigte Änderungen wird eine Mindestgebühr in Höhe von NZ$1.000 erhoben. Diese Zusatzkosten sind sofort per Kreditkarte zu entrichten.

Rückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten
Wünscht der Kunde, den Mietwagen außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten abzugeben, so hat er hierfür zunächst die Zusage der Zielmietstation einzuholen. Bei Unterlassung der Zusageeinholung wird eine tägliche Gebühr von NZ$150 zusätzlich zum Tagesmietpreis erhoben.
Bei Erteilung dieser Zusage hat der Kunde die jeweilige Versicherung zur Haftungsreduzierung für einen weiteren Tag zu zahlen (entsprechend der gewählten haftungsreduzierenden Versicherungsoption), da der Kunde bis zum Zeitpunkt
der Entgegennahme durch einen maui-Mitarbeiter für das Fahrzeug haftbar gemacht wird.

Verlängerung der Mietdauer
Wenn der Kunde nach Empfang des Fahrzeugs die Mietdauer zu verlängern wünscht, muss er hierfür zunächst die Zusage von maui einholen. Diese Zusage hängt von der Fahrzeugverfügbarkeit ab. Die zusätzlichen Kosten für die verlängerte Mietdauer sind
bei der Bestätigung per Kreditkarte zu entrichten. Der für die Verlängerung erhobene Miettarif weicht ggf. von dem Tarif der ursprünglichen Buchung ab.
Bei eigenmächtiger, nicht ausdrücklich genehmigter Verlängerung wird für jeden zusätzlichen Tag bis zur Rückgabe des Fahrzeugs eine Verspätungsgebühr von NZ$150 pro Tag zusätzlich zum Tagesmietpreis berechnet. Die erhobenen Mietgebühren werden
hierbei nach den für das Fahrzeug zum jeweiligen Zeitpunkt während der Mietdauer gültigen regulären Maui-Tagesmietpreisen berechnet.

Flughafenkonzessionsgebühr
Für die Übernahme oder Rückgabe von Mietautos am Flughafen in Queenstown ist eine
Flughafenkonzessionsgebühr von NZ$30 zu entrichten. Die Gebühren sind je nach Flughafen unterschiedlich und bleiben Änderungen vorbehalten.

Einwegmieten
Einwegmieten sind zwischen allen Mietstationen möglich.

Gebühr für Zusatzfahrer
Es gibt keine Gebühren für Zusatzfahrer.

Führerschein
Bei der Anmietung muss für jeden nominierten Fahrer ein vollwertiger (nicht vorläufig ausgestellter) Führerschein des Heimatlandes vorgelegt werden. Bei nicht-englischsprachigen Führerscheinen ist außerdem eine internationale Fahrerlaubnis vorzulegen.

Mindest- und Höchstalter
Das Mindestalter für Fahrer ist 21 Jahre. Fahrer über 75 Jahre benötigen ein ärztliches Attest, das ihnen die Fahrtüchtigkeit für das gebuchte Fahrzeug für die Mietdauer bestätigt.

Umgang mit dem Mietwagen
Der Kunde erklärt sich dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug während der Mietdauer nicht in folgendem Sinne fahrlässig behandelt oder beschädigt wird:
(a) durch eine Fahrweise, die nicht dem Gebot einer vorsichtigen und aufmerksamen Fahrweise entspricht. Ein Überschlagunfall ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeugs gilt als Verstoß gegen diese Bedingung und der Kunde wird, ungeachtet des Verschuldens haftbar
gemacht. Ein Überschlagunfall ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeugs bezieht sich, ohne darauf beschränkt zu sein, u.a. auf ein überschlagenes, gekipptes oder umgefallenes Fahrzeug und die hierbei an den Seiten und/oder am Fahrzeugdach entstandenen Schäden;
(b) durch Führen durch eine Person, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht oder
deren Blutalkoholwert die gesetzlich zulässige Höchstgrenze überschreitet;
(c) durch fahrlässiges Hinterlassen des Zündschlüssels im ungesicherten Fahrzeug;
(d) durch Beschädigung infolge von:
(i) Unterwassersetzen des Fahrzeugs;
(ii) Berührung mit Salzwasser;
(iii) Bach- oder Flussdurchfahrten;
(iv) Fahren durch überschwemmte Tiefebenen
(v) Fahren auf Stränden;
(e) durch illegale Fahrzeugnutzungszwecke oder Teilnahme an Rennen und Rallyes jeglicher Art;
(f) durch Schleppen anderer Fahrzeuge oder Anhänger;
(g) durch Beförderung von Personen oder Gütern gegen Bezahlung oder Belohnung;
(h) durch Überschreitung der maximal zulässigen Personenzahl während der Fahrt, wie sie durch gesetzliche Vorschriften, Fahrzeugunterlagen, Angaben im Fahrzeug und in diesem Mietvertrag ausgewiesen ist;
(i) durch den Transport von flüchtigen Flüssigkeiten, Gasen, Sprengstoffen oder anderen korrodierend wirkenden oder entflammbaren Stoffen; und
(j) durch Einsatz der Fahrzeuge zum Transport oder zur Beförderung von Gütern, die man bei einer Anmietung für Freizeitzwecke angemessenerweise nicht erwarten würde, einzusetzen.

Es gelten folgende Straßennutzungsbedingungen:
(a) Maui Fahrzeuge dürfen nur auf befestigten/ asphaltierten oder gut unterhaltenen Straßen
gefahren werden.
(b) Auf folgenden Strecken dürfen unsere Fahrzeuge nicht gefahren werden: Skippers Road
(Queenstown), Ninety Mile Beach (Northland), Ball Hutt Road (Mt. Cook), Bluff Road zwischen Kuaotunu und Matarangi und nördlich der Ortschaft Colville (Coromandel Halbinsel).
Befährt der Kunde diese Straßen dennoch, so wird er gemäß Klausel 22.9 für alle Schäden am Fahrzeug haftbar gemacht.
Uns ist Ihr Wohlsein sehr wichtig und darum behält die Firma maui sich aus Sicherheitsgründen vor, nach alleinigem Ermessen die Fahrzeugnutzung in bestimmten Gebieten aufgrund widriger Witterungs oder Straßenverhältnisse einzuschränken, und auch
die erlaubten Entfernungen zu angegebenen Zielen im Verhältnis zur Mietdauer zu reduzieren.

In Fällen, wo maui einen anderen Rückgabeort vorschreibt, entfallen die angegebenen Gebühren.
Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von maui ist es dem Kunden untersagt, Änderungen oder Ergänzungen am Fahrzeug vorzunehmen.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Tiere im Mietwagen mitzuführen – ausgenommen sind
eingetragene Blindenhunde.
Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den einwandfreien Zustand des Mietwagens zu erhalten – dazu zählt u. a.
die tägliche Überprüfung von Wasser-und Ölstand und der Batterien – und sich umgehend an maui zu wenden, wenn Warnleuchten eine mögliche Störung anzeigen.

Wartung und Reparaturen
Für Reparaturen ist maui im Voraus zu benachrichtigen und diese dürfen nur mit Bewilligung von maui vorgenommen werden. Vorausgesetzt der Kunde hat den Schaden nicht selbst verursacht, werden Reparaturen bewilligt und, sofern zutreffend, die Kosten erstattet. In jedem Fall sind für Reparaturauslagen Quittungen vorzulegen, andernfalls wird keine Rückerstattung geleistet.
Vorbehaltlich der Bedingungen der jeweiligen Versicherungsoption zur Haftungsreduzierung hat der Kunde für die Reparatur und den Ersatz von während der Mietdauer beschädigten Reifen aufzukommen. Dies gilt nicht, wenn der Reifen einen Defekt aufweist, der Kunde ihn maui zur Inspektion vorlegt und vorausgesetzt, dass der Reifenhersteller gemäß seinen Garantiebestimmungen die Kosten übernimmt.

Pannenhilfe
Sämtliche Probleme mit dem Fahrzeug oder der Fahrzeugausstattung müssen maui innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt werden, damit maui die Möglichkeit zur Behebung des Problems während der Mietdauer hat. Eine diesbezügliche Unterlassung kann mögliche
Ansprüche auf Wiedergutmachung beeinträchtigen.
Alle Mietwagen sind beim Automobilverband Automobile Association (AA) gemeldet, der im Notfall rund um die Uhr Pannenhilfe leistet. Dieser Service erstreckt sich auf mechanische Fehler bzw. Störungen am Fahrzeug. Es wird darauf hingewiesen, dass die AA-Versicherung die Hilfeleistung in nachstehenden Situationen nicht deckt und die Kosten vom Kunden zu
tragen sind:
(a) dem Fahrzeug ist der Treibstoff ausgegangen;
(b) Autoschlüssel sind verloren gegangen oder im Fahrzeug eingeschlossen worden;
(c) die Batterien wurden durch unsachgemäße Benutzung und/oder unsachgemäße Benutzung batterieabhängiger Vorrichtungen erschöpft;
(d) oder wenn die Panne durch Unfallschäden am Fahrzeug verursacht wurde.
Für alle AA-Serviceeinsätze, die nicht aufgrund mechanischer Fehler bzw. Störungen erfolgen, wird jeweils eine Gebühr in Höhe von NZ$85 plus GST erhoben.
Der AA leistet Pannenhilfe rund um die Uhr, allerdings kann es bei mechanischen Reparaturen außerhalb der Geschäftszeiten (einschließlich von Wochenenden und öffentlichen Feiertagen) dennoch zu Verzögerungen kommen.

Verfügbarkeit von Leihwagen

Fahrzeuge können nicht nach Baujahr oder Typ angefordert werden, sondern nur
nach der Fahrzeugkategorie. Vorbehaltlich der Fahrzeugverfügbarkeit kann maui in einigen
Fahrzeugkategorien gegen einen Zuschlag die Bereitstellung eines Automatikfahrzeugs garantieren.
Sollte die gewählte Fahrzeugkategorie entgegen der Bemühungen seitens maui, das
gebuchte Fahrzeug bereitzustellen, aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht verfügbar sein, behält sich maui das Recht vor, dem Mieter ohne vorherige Benachrichtigung ein alternatives Fahrzeug zu übergeben. Das alternative Fahrzeug soll einen
möglichst vergleichbaren Ersatz für das gebuchte Fahrzeug darstellen. Kommt es zur Bereitstellung eines alternativen Fahrzeugs, so bestimmt maui nach eigenem Ermessen, ob und in welcher Höhe eine Rückerstattung gegebenenfalls gewährleistet ist.
Entschließt der Kunde sich aus freien Stücken, ein Fahrzeug einer niedrigeren Kategorie als der reservierten zu nehmen, so berechtigt ihn dies nicht zu einer Rückerstattung der Preisdifferenz.

Fahrzeugrechtsanspruch
Der Kunde erkennt an, dass maui jederzeit den Rechtsanspruch über das Fahrzeug beibehält. Somit darf der Kunde das Fahrzeug nicht zum Verkauf, zur Verpfändung, zum Verleih, zur Untervermietung oder als Hypothek einsetzen oder anbieten bzw. anderweitig
oder zu einem anderen Zweck seine persönliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug aufgeben.

Zu Ihrem Schutz
Personenschäden sind in den meisten Fällen mit der Haftpflichtversicherung der Fahrzeugzulassung gedeckt. Die Firma maui empfiehlt allen Neuseelandreisenden dennoch nachdrücklich, eine persönliche Reiseversicherung abzuschließen.
maui übernimmt keinerlei Haftung für während der Mietdauer erlittene Personenschäden.

Fahrzeugschäden – Versicherungsoptionen zur Haftungsreduzierung
Der Kunde akzeptiert hiermit, dass:
(a) das Fahrzeug für Schäden am Fahrzeug und am Eigentum Dritter versichert ist;
(b) der Kunde einen Haftpflichtbetrag (Selbstbeteiligung oder Selbstbehalt) in Bezug auf jegliche Schäden zu zahlen hat, die entstanden sind, während sich das Fahrzeug in seinem Besitz befand;
(c) sich die Selbstbeteiligung durch Abschluss einer Versicherung zur Haftungsreduzierung herabsetzen lässt.
Verletzt der Kunde irgendeine der Bedingungen, so verfällt jeglicher Versicherungsschutz zur Haftungsreduzierung und der Kunde hat alleinverantwortlich für die gesamten Schadenkosten aufzukommen.
Wurde keine der Versicherungen zur Haftungsreduzierung abgeschlossen, dann ist der
Kunde für die ersten NZ$1.800 der beschriebenen Schadenkosten verantwortlich.

Wenn es sich bei dem Mietfahrzeug um einen PKW handelt und der Mieter die Versicherung zur Haftungsreduzierung erworben hat, so braucht der Mieter vorbehaltlich von Klausel 23 keine Selbstbeteiligung für Fahrzeugschäden zu zahlen.

Die Fahrzeugkaution ist pro Schadenfall fällig und deckt nicht die gesamte Miete ab.
Die Selbstbeteiligung ist unabhängig von der Unfallverschuldung fällig und direkt nach Ausfüllen des Unfallberichts zu zahlen, nicht erst nach Ablauf der Mietdauer.
Die Fahrzeugkaution wird nur dann erstattet, wenn es maui gelingt, die Schadenkosten von beteiligten Dritten einzuholen. Wir weisen darauf hin, dass die Abwicklung von Ansprüchen an Dritte monatelang dauern kann.
Unter Schäden verstehen sich sämtliche Schäden am Eigentum Dritter sowie Schäden am Mietfahrzeug, einschließlich von Windschutzscheiben, Reifen, Abschlepp- und Bergungskosten, Diebstahl, Feuer, Einbruch oder mutwilliger Beschädigung. Hierbei ist
auch die Tagesmiete für jeden Tag eingeschlossen, an dem das Fahrzeug nicht zur Weitervermietung zur Verfügung steht.

Ausschlüsse
Der Kunde erkennt an, dass er für alle Kosten für folgende Schäden verantwortlich ist,
unabhängig davon, ob ggf. eine Versicherung zur Haftungsreduzierung abgeschlossen wurde.
Aufgrund nachfolgender Umstände verursachte Schäden sind ausdrücklich von den Versicherungen zur Haftungsreduzierung ausgeschlossen und der Kunde bleibt alleinverantwortlich für alle verursachten Schadenkosten haftbar:
(a) jegliche Schäden infolge einer Fahrzeugnutzung, die eine Zuwiderhandlung gegen Klausel 16 "Umgang mit dem Fahrzeug" darstellt;
(b) jegliche Schäden, die infolge von vorsätzlicher grober Fahrlässigkeit (z. B. Sitzen oder Stehen auf der Motorhaube oder dem Fahrzeugdach) und Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Mietfahrzeug oder am Fahrzeug/Eigentum Dritter verursacht wurden;
(c) jeglicher Verlust oder Schäden an persönlichem Eigentum: maui empfiehlt dem Kunden, keine Wertsachen im Fahrzeug zu hinterlassen und eine eigene Reiseversicherung abzuschließen;
(d) wenn der Kunde nach Ermessen der zuständigen Autoritäten unvorsichtig, nachlässig oder unter vorsätzlicher Missachtung der geltenden Straßenverkehrsregeln gehandelt und infolgedessen Schäden am Mietfahrzeug oder am Eigentum Dritter verursacht hat;
(e) die Bergungs- oder Abschleppkosten eines Fahrzeugs, das steckengeblieben, versunken,
festgefahren, verfangen, eingekeilt, eingeklemmt oder in irgendeiner Weise behindert ist und/oder aufgegeben wurde;
(f) die Ersatzkosten für verlorene, gestohlene oder im Fahrzeug eingeschlossene Schlüssel;
(g) Überkopf- und Unterbodenschäden am Fahrzeug, außer wenn die Versicherung zur
Haftungsreduzierung Option 2 abgeschlossen wurde (gilt nicht für Überschlagunfälle ohne
Beteiligung eines anderen Fahrzeugs);
(h) nicht im Mietvertrag aufgeführte Fahrer, bzw. Fahrer, deren Fahrerlaubnis entzogen oder
zeitweilig aufgehoben wurde, bzw. Fahrer mit einer Fahrerlaubnis, die als Lern-oder vorläufig ausgestellter Führerschein eingestuft ist;
(i) jegliche durch die Benutzung von Schneeketten am Fahrzeug verursachten Schäden;
(j) jegliche Fahrzeugschäden, die aufgrund einer überhöhten Gesamtlast (kg) durch Überschreitung der im Fahrzeughandbuch genannten, empfohlenen Höchstlast des Fahrzeugs (kg) entstanden sind; und
(k) für alle Schäden, die durch den Gebrauch von ungeeignetem Treibstoff (unter Treibstoff versteht sich Diesel oder Benzin), einschließlich von Biodiesel, der nicht verwendet werden darf, oder mit Wasser oder sonstigen Stoffen verunreinigtem Treibstoff verursacht wurden.

Fahrzeugkaution für Leihwagen
Der Kunde akzeptiert, dass er bei der Fahrzeugübernahme eine Fahrzeugkaution zu
entrichten hat. Der Kunde ermächtigt maui, alle anderen vom Kunden zu zahlenden und maui unter diesem Mietvertrag zustehenden Beträge von der Fahrzeugkaution abzuziehen. Die Höhe der Fahrzeugkaution richtet sich nach der gewählten Versicherungsoption zur Haftungsreduzierung.
Die Fahrzeugkaution kann ausschließlich mit der Kreditkarte des Kunden hinterlegt werden.
Wenn der Kunde keine der Versicherungen zur Haftungsreduzierung abschließt, wird eine Fahrzeugkaution von NZ$1.800 fällig, die ausschließlich mit der Kreditkarte des Kunden geleistet werden kann.
Handelt es sich bei dem Mietfahrzeug um einen PKW, wird der Kautionsbetrag in Form eines Abdrucks von der Kreditkarte des Kunden einbehalten.

Entscheidet der Kunde sich für die Versicherung zur Haftungsreduzierung Option 2, wird eine Fahrzeugkaution von NZ$220 fällig, die mit der Kreditkarte des Kunden zu leisten ist. Für den erforderlichen Kautionsbetrag wird ein Abdruck von der Kreditkarte des Kunden entnommen.
Die Fahrzeugkaution wird dem Kunden in voller Höhe erstattet, wenn er das Fahrzeug fristgemäß, unbeschädigt und mit sauberem Innenraum und vollen Treibstofftanks an der vereinbarten Mietstation abgibt.
Maui Neuseeland behält sich das Recht vor, eine Reinigungsgebühr von NZ$220 einzubehalten, wenn der Mietwagen nicht in sauberem Zustand oder (im Fall von Allradfahrzeugen) mit stark verschmutzter Karosserie abgegeben wird. Diese Gebühr wird auch für Reinigungsarbeiten erhoben, die durch verbotenes Rauchen im Fahrzeug erforderlich werden.

Massnahmen bei einem Unfall
Falls der Kunde während der Miete in einen Autounfall verwickelt ist, hat er die nachstehende Prozedur zu befolgen:
(a) Was der Kunde am Unfallort tun muss:
1. Notieren Sie sich die Namen und Anschriften von Dritten und Zeugen.
2. Melden Sie den Unfall der Polizei – unabhängig der geschätzten Schadenkosten.
3. Machen Sie keinerlei Schuldeingeständnisse bzw. bestehen Sie nicht auf der Schuld der anderen Partei.
4. Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen sowie deren Kennzeichen.
5. Rufen Sie innerhalb von 24 Stunden bei der nächstgelegenen maui-Mietstation an und melden Sie die Einzelheiten des Unfalls.
(b) An der Mietstation
1. Der Kunde hat seinen Führerschein vorzulegen und den polizeilichen Unfallbericht (sofern
vorhanden) sowie etwaige Beweisfotos abzugeben.
2. Der Kunde ist zur Zahlung der Selbstbeteiligung (sofern zutreffend) sowie aller anderen von ihm zu entrichtenden Kosten für Schäden und Verluste, die aus dem Unfall resultieren, verpflichtet. Dieser Betrag ist bei Meldung des "Vorfalls" fällig und nicht erst nach Ablauf der Mietdauer.
3. maui behält sich das Recht vor, für den Zeitraum, während dessen das Fahrzeug aufgrund von Unfallreparaturen nicht zur Vermietung bereit steht (Liegekosten), den täglichen Mietpreis zu erheben.
4. Ein maui-Kundendienstmitarbeiter sorgt dafür, dass das Unfallberichtsformular leserlich ausgefüllt und vom Kunden ordnungsgemäß unterzeichnet wird.
(c) Ersatzfahrzeug
1. Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs wird nicht garantiert und ist von Fahrzeugverfügbarkeit, Kundenstandort, Unfallverschuldung und von der verbleibenden Mietdauer abhängig. Dem Kunden entstehen eventuell zusätzliche Kosten (siehe unten).
2. Wird ein Ersatzfahrzeug aufgrund eines Unfalls benötigt, so obliegt es dem Mieter, in eigener Initiative und auf eigene Kosten die nächstgelegene maui-Mietstation bzw. den Abholstandort aufzusuchen.
3. maui bietet dem Kunden möglicherweise die Wahl, gegen Entrichtung einer "ErsatzfahrzeugÜberführungsgebühr", einen Fahrer mit dem Ersatzfahrzeug zum Aufenthaltsort des Kunden zu entsenden.
4. Der Kunde hat für alle Kosten aufzukommen, die mit der Lieferung eines Ersatzfahrzeugs infolge eines Unfalls ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeugs verbunden sind. Diese Gebühren werden unabhängig von der abgeschlossenen Versicherung zur Haftungsreduzierung erhoben.
5. Für das Ersatzfahrzeug ist erneut eine Kaution zu entrichten.

Entlastung und Schadloshaltung von Maui Neuseeland
Der Kunde entbindet die Firma maui, Ihre Angestellten und Vertragspartner von allen
Haftungsverpflichtungen für Verluste oder Schäden gegenüber dem Kunden (unabhängig von der Schuldfrage), die diesem infolge der Anmietung, Innehabung oder Benutzung des Fahrzeugs entstehen.
Der Kunde verpflichtet sich hiermit, dass er die Firma maui, ihre Angestellten und andere Vertragspartner für alle aus der Benutzung und/ oder Innehabung des Mietfahrzeugs durch den Kunden entstehenden Ansprüche, Forderungen und Unkosten
(einschließlich von Rechtskosten) schadlos hält und halten wird.
Jegliche dem Kunden abverlangte Schadloshaltung findet bei fahrlässiger Handlung
seitens der Firma maui keine Anwendung.
Kein Teil des Inhalts dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt Anlass zum Ausschluss ausdrücklicher oder implizierter Bedingungen, Garantien oder Anforderungen, die nach dem Handelspraktikengesetz ("Trade Practices Act") oder gemäß anderer geltender bundesstaatlicher Gesetze möglicherweise Anwendung finden.

Ordnungswidrigkeiten
Maui behält sich das Recht vor, dem Kunden sämtliche Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken oder Mautstrafen und/oder Kosten für
Schäden am Fahrzeug, einschließlich von Schäden am Eigentum Dritter, die bei der Fahrzeugabgabe nicht gemeldet wurden, in Rechnung zu stellen. Des Weiteren behält maui sich das Recht vor, für die mit der Bearbeitung von Bußgeldern (ungeachtet der
Selbstbeteiligung) und/oder Versicherungsansprüchen gegen Kunden, die keine auf einen Nullbetrag reduzierte Selbstbehaltsdeckung haben, verbundenen Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen. Zusätzlich zum eigentlichen Betrag eines Bußgeldes und/
oder Versicherungsanspruchs wird jeweils eine Verwaltungsgebühr in Höhe von NZ$60 erhoben.

Mietgebühren
Die im Mietvertrag ausgewiesenen Mietgebühren sind nicht endgültig bindend. Der Kunde verpflichtet sich, maui nachträglich eventuelle Fehlbeträge zu zahlen; die Firma ihrerseits erstattet dem Kunden von maui zu viel berechnete Beträge. Nach Möglichkeit wird dem
Kunden jegliche Änderung der Gebühren bei Ablauf der Mietdauer mitgeteilt, und der Kunde stimmt zu, derartige Gebühren zu diesem Zeitpunkt zu entrichten.

Kreditkartenzahlung
Bei Zahlung mit Kreditkarte ist der Karteninhaber gesamtschuldnerisch als Kunde haftbar.
Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: Visa, MasterCard. Für alle Transaktionen mit Visa- und MasterCard-Kreditkarten wird eine nicht zu erstattende Verwaltungsgebühr in Höhe von 2 % erhoben.
Die Verwaltungsgebühr für Kreditkarten wird auch für abgebuchte Fahrzeugkautionen erhoben. Die Fahrzeugkaution kann nur mit einer auf den Namen des Mieters ausgestellten Kreditkarte entrichtet werden.
Bei Zahlung per Kreditkarte erklärt sich der Kunde mit Folgendem einverstanden:
(a) maui wird unwiderruflich ermächtigt, alle Kreditkartenangaben nutzen und alle rechtlichen Schritte einleiten zu können, um vom Karteninhaber ausstehende Gebühren oder Beträge im Rahmen dieses Mietvertrags einzuholen.
Dazu zählen folgend angeführte, aber nicht auf diese beschränkte Gebühren und Beträge im
Zusammenhang mit Schäden am Mietfahrzeug oder am Eigentum Dritter sowie zusätzlich anfallende kostenlose Rufnummer 0800 651 080 Gebühren, einschließlich sämtlicher Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen, Falschparken, ausstehende Mautgebühren und mit diesen verbundene Verwaltungskosten.
(b) Der Kunde wird seine Haftbarkeit für im Rahmen dieses Mietvertrags rechtmäßig ausstehende Gebühren und Beträge gegenüber maui nicht anfechten und der Kunde wird maui für die durch das Inkasso über den Kreditkartenaussteller entstandenen Verluste (einschließlich der Rechtskosten) entschädigen bzw. schadlos halten.
(c) Für den Fall, dass maui eine Hinterlegung der Fahrzeugkaution per autorisiertem und
unterschriebenem Kreditkartenbeleg akzeptiert und dem Kunden diesen Beleg nach der Mietdauer bereits zurückgegeben hat, hinterher jedoch weitere vom Kunden zu zahlende Kosten festgestellt werden, die sich auf die unter Abschnitt (a) erläuterten Umstände beziehen, ermächtigt der Kunde maui zur Einziehung dieser Kosten mittels der Kreditkartenangaben des Kunden.
31.4 Der Kunde akzeptiert hiermit, dass alle Kreditkartentransaktionen im Rahmen dieses
Mietvertrags in Neuseeländischen Dollar erfolgen.
Aufgrund von Währungsschwankungen und Bankgebühren weicht der ursprünglich von der
Kreditkarte des Kunden abgebuchte Betrag möglicherweise von dem nach Ablauf der Miete
erstatteten Betrag ab. maui übernimmt für derartige Differenzen keine Haftung.

Kündigung des Mietvertrags und wiederinbesitznahme des Fahrzeugs
Der Kunde erkennt an, dass maui auch ohne vorherige Benachrichtigung zur Ablehnung einer Vermietung, zur Kündigung des Mietvertrags bzw. zur Wiederinbesitznahme des Fahrzeugs berechtigt ist (und zu diesem Zweck Grundstücke bzw. Gebäude betreten und das Fahrzeug entfernen darf) und ferner, dass der Kunde alle angemessenen
Kosten, u.˚a. Abschleppgebühren für eine solche Wiederinbesitznahme zu tragen hat, wenn:
(a) seitens des Kunden eine Verletzung einer wesentlichen Bestimmung dieses Mietvertrags
(b) der Kunde bei der Buchung des Fahrzeugs Falschangaben gemacht oder in betrügerischer Absicht gehandelt hat;
(c) das Fahrzeug anscheinend herrenlos stehen gelassen wurde;
(d) das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin an maui zurückgegeben wurde oder maui einen vertretbaren Anlass zur Annahme hat, dass das Fahrzeug nicht zum vertraglich vereinbarten Termin zurückgegeben wird; oder
(e) maui aus vertretbaren Gründen davon ausgeht, dass die Sicherheit der Passagiere oder der Zustand des Fahrzeugs gefährdet ist.
34.2 Der Kunde erkennt an, dass er im Fall einer solchen Kündigung oder Wiederinbesitznahme weder zur Erstattung der Mietgebühren noch der Fahrzeugkaution berechtigt ist.

Stornierung
35.1 Bei Änderung der Reisedaten einer innerhalb der Stornofrist geänderten Buchung auf außerhalb der Stornofrist liegende Daten, die in der Folge ganz storniert wird, gilt die Stornogebühr für die ursprüngliche Buchung.

Anzuwendendes Recht
Dieser Mietvertrag unterliegt der Gesetzgebung von Neuseeland.

Garantie des Kunden
Der Kunde bestätigt, dass alle von ihm in Zusammenhang mit dem Mietvertrag gemachten
Angaben der Wahrheit entsprechen.

Vertragsintegrität
Die Bedingungen zur Miete unserer Leihwagen werden ausschließlich über diesen Mietvertrag geregelt und es gelten bezüglich des Inhalts des Mietvertrags keine anderen mündlichen Absprachen, Garantien oder Vereinbarungen zwischen den Parteien.

Anmerkung: Diese deutsche Version ist eine Übersetzung aus dem Englischen. Im Zweifelsfall gilt der Wortlaut des englischen Originals.

Maui Leihwagen Mietwagen in Neuseeland